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Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Sa 07 Aug, 2010 3:51 pm
von ChrissOnline
Jetzt hörts halt auf, ... bis einer weint!
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Sa 07 Aug, 2010 4:18 pm
von Dr.Ulli
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Sa 07 Aug, 2010 4:40 pm
von Sky and Sand
Ich habe nicht gesagt das ich das wilde rumlasern mit 150 mW befürworte, man muss nur wissen wann und wo es eingesetzt werden darf. Und ja, ich baue solche Laser schon ziemlich lange, und es ist einfach faszinierend welche "Naturgewalt" dahinter steckt. Der Sicherheitsaspekt sollte hierbei aber niemals vernachlässigt werden.
Es ist einem selbst überlassen, wie und was er macht, ob du ihm das Teil nun wegnimmst oder nicht. Um andere Leute vor eventuellen Schäden zu schützen nehme ich auch gerne 2 Blaue augen in Kauf. Und ja, es gibt durchaus den Staatlichen Laserschutzbeauftragten. Das ist selbstverständlich ehrenamtlich. Der Laserschutzkurs wird allerdings bezahlt und geht über 5 Tage, inklusive Abschlussprüfung, was bei vielen Kursen nicht üblich ist.
Und hey, wir sind nicht zum streiten hier oder? Man kann doch alles ganz normal bereden.
Und jetzt mal raus und genießt das schöne Wetter
PS: Man sollte nicht alle Postings mit gefühlten > 10 Smilies belegen. Mehr dazu sag ich auch nicht...
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Sa 07 Aug, 2010 8:52 pm
von rayman
@Sky and Sand
Also das interessiert mich jetzt aber auch wirklich:
Du sagst, Du hast einen (oder mehrere) Kurse zum LSB besucht. OK. Sehr lobenswert.
Aber was genau macht Dich zum "staatlichen Laserschutzbeauftragen" und was genau versetzt Dich in die Lage Dinge zu beschlagnahmen?
Was ist dieses "entsprechende Zertifikat" von dem Du sprichst?
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Sa 07 Aug, 2010 10:02 pm
von netzhaut
Nabend zusammen.
Das ist ja lustig hier...
Die einen lasern mit nem Pointer, der in DE verboten ist, Blumen an, die anderen maßen sich an, mit abgeschlossenem LSB-Kurs ersteren den verbotenen Pointer wegnehmen zu dürfen und wieder andere versuchen, auf die Situation mit dem gebotenem Ernst einzugehen und geben hilfreiche Tipps.
@ Blumenanlaserer: Ich denke nicht, dass Du bleibende Schäden davontragen wirst, jedenfalls nicht an den Augen. Es sollte Dir aber zu denken geben, dass selbst tagsüber und mit einem vermeindlich harmlosen Fuchtelding nicht zu spaßen ist. Am besten schmeißt Du den Pointer weg und verbuchst es als Jugendsünde. Und bedenke: Wenn S&S Dich sieht, bist Du das Teil eh los...
[jokemode on]
Hier die wohl einzige Möglichkeit, einen leistungsstarken Pointer sicher zu betreiben.
Gilt nur bei angenommen genau 6 Milliarden Menschen.
Und vor dem Einschalten sicherstellen, dass wirklich JEDER seine Brille auch trägt!

Dann fang schon mal mit sparen an, wenn Du niemand anders ernsthaft gefährden willst...
[/jokemode off]
Wenn man sich selbst die Netzhaut wegfunzelt, ist das ärgerlich. Wenn mann aber riskiert, anderen die Netzhaut wegzufunzeln, ist das unverantwortbar und zurecht verboten.
Und hier die einzig ernsthafte Verwendung für so ein Ding:

Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: So 08 Aug, 2010 12:33 am
von lynnch
Sky and Sand hat geschrieben:
Es ist einem selbst überlassen, wie und was er macht, ob du ihm das Teil nun wegnimmst oder nicht. Um andere Leute vor eventuellen Schäden zu schützen nehme ich auch gerne 2 Blaue augen in Kauf. Und ja, es gibt durchaus den Staatlichen Laserschutzbeauftragten. Das ist selbstverständlich ehrenamtlich. Der Laserschutzkurs wird allerdings bezahlt und geht über 5 Tage, inklusive Abschlussprüfung, was bei vielen Kursen nicht üblich ist.
Schaust Du hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Laserschutzbeauftragter
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: So 08 Aug, 2010 12:11 pm
von murmeljoe
Hallo Zusammen,
jetzt ist meine Welt wieder in Ordnung und ich muss mich nicht mehr über die Ergüsse von S&S aufregen. Warum? Naja, entweder er redet nicht von Deutschland (was ja möglich ist) oder seine Aussagen sind so inkorrekt und bar jeden überprüfbaren Wissens, dass er sich dieses Wochenende als Ratgeber selbst disqualifiziert hat. Die Behauptungen zum Thema "Gehilfe des Staatsanwalts" - ja so etwas gibt es und der darf ähnlich wie die Polizei agieren (staatlich benannte Amtförster z.B.) - "Laserklassen", "LSB" und so weiter sind so lächerlich, dass man es nicht mehr ernst nehmen kann. Ergo muss ich auch nicht mehr meinen Blutdruck steigern.
@S&S:
Sky and Sand hat geschrieben:In diesem Sinne noch einen schönen Tag Herr "Dr." Ulli.
Hmm - klar "Masse" ist nicht immer gleich "Klasse", aber hast Du Dir vor Deinen Verbalattacken mal die Mühe gemacht und einige der über 1800 Beiträgen von Dr.Ulli gelesen? Mit seiner Erfahrung und seinem Detailwissen könnte er bei Deinen Beiträgen eigenlich "machen was ein Baum tun würde, wenn ein Schwein sich an ihm kratzt" - nämlich müde lächeln.
@ChrissOnline: Die Idee diese Diskussion zu schließen und als Information stehen zu lassen fand ich im ersten Moment eine gute Idee. Auch es ersmal doch weiterlaufen zu lassen ging o.k.. Inzwischen steht hier aber einiges an sehr gefährlichem Halbwissen bishin zum völligen Schwachsinn ("Klar, wenn du genau unter den Fluglinien wohnst ist dies natürlich nicht erlaubt" - sonst schon oder was?) und ob das anderen Ratsuchenden wirklich dient, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Joe
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: So 08 Aug, 2010 12:29 pm
von rayman
murmeljoe hat geschrieben:
@ChrissOnline: Die Idee diese Diskussion zu schließen und als Information stehen zu lassen fand ich im ersten Moment eine gute Idee. Auch es ersmal doch weiterlaufen zu lassen ging o.k.. Inzwischen steht hier aber einiges an sehr gefährlichem Halbwissen bishin zum völligen Schwachsinn
Dem stimme ich zu. Aber die Antwort auf meine Fragen an S&S interessieren mich wirklich noch.
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: So 08 Aug, 2010 2:03 pm
von ChrissOnline
Ich halt mich jetzt da mal raus und überlasse Ekkard die Entscheidung, ist ja sein Bereich...
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: So 08 Aug, 2010 9:50 pm
von Sky and Sand
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Aber was genau macht Dich zum "staatlichen Laserschutzbeauftragen" und was genau versetzt Dich in die Lage Dinge zu beschlagnahmen?
Was ist dieses "entsprechende Zertifikat" von dem Du sprichst?
Es ist ein erweiterter Kurs zum Laserschutzbeauftragten. Dieser muss jährlich aufgefrischt werden. Dabei wird außerdem das Fachwissen in Sachen Laserschutz überprüft. Der Kurs wird über Lasertechnik Ingenieurbüros über den TüV angeboten. Und nein ich stehe nicht über der Polizei. Ich kann den Täter nicht verhaften etc. Beschlagnahmen gilt auch nur in dem Fall, in dem eine direkte Benutzung des Laserpointer gegen Menschen vorliegt. Wenn jemand meint lustige Blumen anlasern zu müssen ist mir das recht egal.
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Schaust Du hier http://de.wikipedia.org/wiki/Laserschutzbeauftragter
Inwiefern wiederspricht das dort beschriebene meinen Aussagen?
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jetzt ist meine Welt wieder in Ordnung und ich muss mich nicht mehr über die Ergüsse von S&S aufregen. Warum? Naja, entweder er redet nicht von Deutschland (was ja möglich ist) oder seine Aussagen sind so inkorrekt und bar jeden überprüfbaren Wissens, dass er sich dieses Wochenende als Ratgeber selbst disqualifiziert hat. Die Behauptungen zum Thema "Gehilfe des Staatsanwalts" - ja so etwas gibt es und der darf ähnlich wie die Polizei agieren (staatlich benannte Amtförster z.B.) - "Laserklassen", "LSB" und so weiter sind so lächerlich, dass man es nicht mehr ernst nehmen kann. Ergo muss ich auch nicht mehr meinen Blutdruck steigern. :wink:
Ja ich rede von Deutschland und ich wohne auch hier

Wenn dir meine Aussagen so falsch erscheinen, dann musst du mir mal erklären wieso solche Kurse angeboten werden? Wieso steht das genaue Prozedere und die Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit in den Unterlagen beschrieben, obwohl diese deiner Meinung nach inkorrekt sind? Gehilfe des Staatsanwalts, wo hast du das denn her? Welche Falschaussagen habe ich zu den Laserklassen gemacht?
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Hmm - klar "Masse" ist nicht immer gleich "Klasse", aber hast Du Dir vor Deinen Verbalattacken mal die Mühe gemacht und einige der über 1800 Beiträgen von Dr.Ulli gelesen? Mit seiner Erfahrung und seinem Detailwissen könnte er bei Deinen Beiträgen eigenlich "machen was ein Baum tun würde, wenn ein Schwein sich an ihm kratzt" - nämlich müde lächeln.
Ja ich habe schon einige Threads mit etlichen Beiträgen zu Dr. Ulli gelesen. Das Forum kenne ich seit 3 Jahren, angemeldet bin ich aber erst seit kurzem. Und ich habe hier auch schon mehrmals gelesen, wie der Dr. Titel von Dr. Ulli angezweifelt wurde (aus gutem Grund). Falls das jemand nicht glaubt suche ich den Thread gerne heraus.
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"Klar, wenn du genau unter den Fluglinien wohnst ist dies natürlich nicht erlaubt" - sonst schon oder was?
Dann lese dir nochmal meinen Post durch. Ich sagte das nicht jeder Unwissende einfach in der Luft rumballern sollte. Ein Verein von Hobbyastronomen bietet interessierten sogar Exkurse an, in denen Sterne mittels Laserpointer gezeigt werden. Es gibt Gebiete, wo dies erlaubt ist.
Am besten schmeißt Du den Pointer weg und verbuchst es als Jugendsünde. Und bedenke: Wenn S&S Dich sieht, bist Du das Teil eh los...
Nein, wieso sollte man verantwortungsbewussten Leuten so etwas verbieten? Die Blume hat immerhin keine Augen, und da sie nicht Schwarz war ist auch kein Loch in ihren Blütenblättern. Da er sich selber schon Gedanken um seine Gesundheit und die Gefählichkeit solcher Pointer gemacht hat ist schon lobenswert.
Und jetzt zerreist mich ruhig wegen meiner "Falschaussagen". Ich weiss nur, was ich gelernt habe und was ich anwenden darf und was nicht. Wenn es so ist, das einfache Aussagen derart als Unwissenheit behandelt werden, obwohl viele wahrscheinlich selbst nichtmal wissen wie die genaue Sachlage ist, dann ist das einfach traurig.
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: So 08 Aug, 2010 10:38 pm
von lynnch
@ Sky and Sand
Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.
In einem Betrieb besteht die Aufgabe des LSB eigendlich nur dadrin das Personal in die Sicherheitseinrichtungen der Anlage
einzuweisen. Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafür kein Gehalt zahlen muss.
Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst
du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.
Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen. Und nicht vergessen Laserpointer über 1mw
haben in vielen Ländern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.
mfg Burkhard
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 12:00 am
von Sky and Sand
Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Nein. Ich rede auch nicht vom üblichen LSB Schein.
Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.
Das weiss ich. Ich arbeite in einer Firma, in der es genügend interne Laserschutzbeauftragte gibt. Und nein ich gehe nicht zu anderen Firmen und beurteile deren Anlagen auf Lasersicherheit.
Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafür kein Gehalt zahlen muss.
Den Satz verstehe ich nicht, sry.
Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.
Natürlich habe ich keine Weisungsbefugnis. Und Laserschutzbeauftragter bin ich nicht nur in dem Betrieb in den ich bestellt werde, sondern generell. Ich habe beispielsweise eine Marktplatzbeleuchtung mittels Laser angezeigt, da diese die Laserschutzanforderungen nicht erfüllte. Hier wurde ein Lichtbogen vom Dach des Rathauses auf eine Figur gespannt. Solche Aufgaben gehören ebenfalls zu meinen Tätigkeiten.
Btw: Ein ehemaliger Studienkollege, der den Schein mit mir gemacht hatte, hatte schon zwei mal überstarke Pointer kassiert und bei der Polizei abgegeben. Anscheinend gab es keine Einwände. Verboten ist dies also nicht.
Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen.
Dann gibt es wohl auch Pointerhassende Hobbyastronomen. Ich selber besitze übrigends keinen Laserpointer, wenn man man von einem > 10 Jahre alten roten Modell absieht. Ich brauche auch gar keinen Laserpointer.
Und nicht vergessen Laserpointer über 1mw
haben in vielen Ländern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.
Der Besitz ist hier m.E. nicht verboten, nur die unqualifizierte Nutzung. Vor allem in der Öffentlichkeit außerhalb geschlossener Veranstaltungen strikt verboten.
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 12:20 am
von mR.Os
@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...
Gruß Andreas
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 12:23 am
von lynnch
Sky and Sand hat geschrieben:
Natürlich habe ich keine Weisungsbefugnis. Und Laserschutzbeauftragter bin ich nicht nur in dem Betrieb in den ich bestellt werde, sondern generell. Ich habe beispielsweise eine Marktplatzbeleuchtung mittels Laser angezeigt, da diese die Laserschutzanforderungen nicht erfüllte. Hier wurde ein Lichtbogen vom Dach des Rathauses auf eine Figur gespannt. Solche Aufgaben gehören ebenfalls zu meinen Tätigkeiten.
Btw: Ein ehemaliger Studienkollege, der den Schein mit mir gemacht hatte, hatte schon zwei mal überstarke Pointer kassiert und bei der Polizei abgegeben. Anscheinend gab es keine Einwände. Verboten ist dies also nicht.
.
Wenn solche Aufgaben zu Deiner Taetigkeit gehöhren , dann müsstest Du bei der Behörde arbeiten.
Sicher ist so etwas verboten anderen etwas weg zu nehmen, wenn die natürlich keine Anzeige erstatten zaehlt es nach dem Motto wo kein Kläger auch kein Richter.
Weisungsbefugt biste aber trotzdem nur in dem Betrieb wo du auch bestellt bist. Klar kannst Du eine Anlage anzeigen wo Du das gefühl hasst sie ist nicht sicher. Da kann es dann aber auch auf dich zu kommen solte die Anlage nach einem Tüv Sachverstaendigen sicher sein das du dann in ein Regress genommen werden kannst .
Und keine Angst ca 50 % die hier im Forum schreiben , die haben alle den LSB Schein.
mfg Burkhard
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 12:53 am
von rayman
mR.Os hat geschrieben:@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...
Das wollte ich auch gerade so ähnlich schreiben. Ich beschäftige mich auch nicht gerade erst seit gestern mit Lasern, aber davon habe ich noch nie was gehört. Was ja nicht zwangsläufig heißen soll, dass es so was nicht gibt...
Sky and Sand hat geschrieben:
Es ist ein erweiterter Kurs zum Laserschutzbeauftragten. Dieser muss jährlich aufgefrischt werden. Dabei wird außerdem das Fachwissen in Sachen Laserschutz überprüft. Der Kurs wird über Lasertechnik Ingenieurbüros über den TüV angeboten.
Kannst Du mal etwas konkreter werden?
"Erweiterter Kurs"? Das kann ja alles heißen.
Ich habe ja bereits nach dem "Zertifikat" gefragt, dass Du nach Deinen angaben hast. Was steht da drauf?
Zu was macht Dich das?
Poste doch mal einen Link, wo so ein Kurs angeboten wird. Oder wo es sonst irgendwelche Informationen dazu gibt.
Mich interessiert das wirklich.
Warum diese Geheimniskrämerei?
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 8:58 am
von Dr.Ulli
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 10:30 am
von junior
[EDIT]: DNFTT!
Junior
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 10:33 am
von nohoe
Hallo
Umfangreiche Kurse werden von den Berufsgenossenschaften angeboten aber hier meist mit Fachbezogenem Hintergrund.
Dies sind vielfach auch Kurse mit längerer Dauer als ein Tag, teilweise sogar mit Praktikum.
http://seminare.bgetf.de/cgi-bin/r30msv ... elect|1|1|
War auch bei der BG ETEM ehemals BGE oder BGFE nicht leicht zu finden. Die BGen sind der DGUV unterstellt und die dem Innenministerium.
Damit könnte man auch deren Seminare als Staatlich bezeichnen. Mir sind solche Leute wie Himmel und Sandstrand immer Suspect. Siehe das hervorheben
der Beschlagnahme die ebenfalls eine illegale Aktion ist. So etwas haben wir von Dr.Ulli bisher nicht gehört, Doktor Titel hin oder her.
Beim einen mag die gerade genossene Ausbildung vielleicht noch etwas frischer sein als beim anderen. Wie man bei meinem Link sieht gibt es diverse
Ausrichtungen für einen LSB. Der über den wir hier meist sprechen ist der LSB im Bereich Showlasertechnik. Dies ist eher eine kurze Unterweisung bei der weniger
Wissen vermittelt wird als beispielsweise einem Techniker der mit ionisierender Strahlung im hochenergetischen Bereich umgeht.
Man sollte daher auch hier jetzt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen in der Art mein LSB Kurs macht mich zum Gott unter den Hobby-Laseristen.
Ich bin kein Doktor, nur ein Angestellter bei einer Berufsgenossenschaft, nicht bei der BG ETEM die für den Bereich Lasertechnik zuständig ist.
Gruß
Norbert

Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 10:50 am
von rayman
Danke für den Link Norbert!
Falls es so ein Kurs ist, den S&S meint, dann ist das genau so wie ich vermutet hatte.
Diese Kurse haben alle unterschiedliche thematische Ausrichtungen. Machen aber im Grunde alle das gleiche: Sie vermitteln die Sachkenntnis, die zur Ausübung des LSB notwendig ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob ich den Kurs bei der BG oder bei Laserworld mache ändert nichts daran, dass ich am Ende "nur" an einem Kurs teilgenommen habe und das schriftlich bestätigt bekomme.
Das macht einen weder automatisch zum LSB noch sonst was.
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 11:30 am
von nohoe
Hallo
[EDIT]: DNFTT!
Doch geht, wenn man das hier greifbar hat.

Gruß
Norbert

Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 12:21 pm
von murmeljoe
@rayman: Genau so sehe ich das auch. Ich selbst habe den mehrtägigen Kurs "Laserschutzbeauftragter für die Materialbearbeitung -LASM" bei der BG (VMBG) gemacht. Das anschließende, ebenfalls mehrtägige Praktikum am praktischen Objekt hatte natürlich auch den Schwerpunkt auf Materialbearbeitung mit Hochleistungslaser (CO2 bis 6kW). Ist aber wirklich spannend in der Praxis zu sehen, wie Schutzmaßnahmen wie Butter wegschmelzen, weil sie falsch berechnet wurden ...
Obwohl all dies auf sehr hohem Niveau stattfand, ändern aber auch diese erweiterten Umfänge inklusive Abschlussprüfung nichts daran, dass es sich hier lediglich um die Vermittlung der Sachkenntnis gehandelt hat.
Gruß
Joe
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 1:30 pm
von turntabledj
Bin gespannt, wann die nächste Diskussion über "den Ton im Forum" losgeht.
Konstruktiv ist jedenfalls anders, als hier grade...
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Mo 09 Aug, 2010 6:13 pm
von yvo
/Thema off//
Um mal ein wenig vom Thema abzgehen:
Bei mir klappt der Umbruch nicht ich muss bei etlichen Kommentaren hin und herscrollen und das ist lästig.
/Thema on//
Ob Dr. Ulli den Titel hat oder nicht (Ja er hat ihn mit Sicherheit)kann S&S egal sein, und wie ich ihn "Doktor Ulli" hier im Forum kenne und auch hin und wieder mal per E-mail PN "bearbeite", kann ihm keiner aber auch gar keiner
nachsagen, dass er Sc***e schreibt im Gegenteil seine Kommentare sind zu 99,99% sehr souverän und kompetent und ich lerne immer wieder etwas aus seinen Threads.
Ich persönlich finde es sehr beschämend von land and sky so etwas wie , dass er kein Dr. sei nur anzutippen und bin darüber entrüstet. Er" Doktor Ulli" muss sich auch nicht rechtfertigen.
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Di 10 Aug, 2010 12:07 am
von Sky and Sand
@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...
Ich habe vorhin danach gegoogelt. Ich muss dazu sagen, das ich selber nichts zu einem deratrigen Schein gefunden habe. Vielleicht ist das doch nicht so verbreitet, wie ich es erst vermutet hatte. Jedenfalls habe ich nicht mit sogleich vernichtender Kritik gegen meine Aussagen gerechnet.
Sicher ist so etwas verboten anderen etwas weg zu nehmen, wenn die natürlich keine Anzeige erstatten zaehlt es nach dem Motto wo kein Kläger auch kein Richter.
Mal angenommen ein Mann bedroht mitten auf der Strasse eine Frau und hält ihr eine Waffe an den Kopf. Du hast die Chance sie ihm zu entreissen und die Frau zu retten. Nun da du anderen Leuten keine Dinge abnehmen darft, stirbt die Frau. Hättest du sie ihm abgenommen würde der Richter deiner Meinung nach dich noch mit dem Täter in den Knast stecken.
Es geht hier nicht um beschlagnahme im Sinne von Besitztum. Solange der Pointer nicht mutwillig gegen unschuldige Menschen eingesetzt wird, darf auch nichts beschlagnahmt werden, da hier auch keine Gefahrensituation besteht. Ich rette einen Unschuldigen vor dem erblinden und du nennst das verboten.
"Erweiterter Kurs"? Das kann ja alles heißen.
Die Grundvoraussetzung für diesen Kurs ist, das man mindestens 1 Jahr im Betrieb im Bereich der Lasertechnik (ODER auch Hochleistungs LEDs, die (ich glaube seit Anfang 2008?) auch in Laserschutzkursen behandelt werden) gearbeitet hat. Ich habe mir kein Fachwissen erkauft und denke welches zu besitzen nur wegen eines Laserschutzkurses. Wer meinen Wohnort kennt, weiss auch was ich studiert habe, wenn er auch nur ein wenig Ahnung von der deutschen Lasertechnikbranche hat.
Und Ja: Ich bin ein "richtiger" Dr. ! sogar "Dr.rer.nat.Dipl.Phys.".....und nicht erst seit gestern...
Ich weiss das du einen Dr. Titel hast. Das ist ein höherer Titel als den, den ich habe. Dennoch hast du für einen "Älteren Herren" (jetzt nicht böse gemeint aber ich schätze dich mal grob zwischen 40 und 55) einen unheimlich Kindischen Schreibstil. Das ist auch der Grund meiner Anzweiflungen und eigentlich nicht ein mangelnder Sachverstand...
DNFTT!
Nein, ich bin kein Troll. Mir liegt es auch nicht daran eine hitzige Diskussion anzufachen. Damit habe ich auch nicht begonnen, ich habe niemanden beleidigt. Ich habe lediglich mein Wissen dargelegt. Wenn ihr sagt es gibt diesen Kurs nicht, muss ich wohl mehrere Tage lang anhaltende Wachträume gehabt haben, aus denen ich auch noch Materielle Gegenstände in diese Welt mitgebracht habe.
Sie vermitteln die Sachkenntnis, die zur Ausübung des LSB notwendig ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob ich den Kurs bei der BG oder bei Laserworld mache ändert nichts daran, dass ich am Ende "nur" an einem Kurs teilgenommen habe und das schriftlich bestätigt bekomme.
Das macht einen weder automatisch zum LSB noch sonst was.
Solche einen Kurs macht nicht jeder Dummkopf der eben mal genug Kohle hat und sich dafür interessiert. Ebensowenig hat sich Ulli seinen Doktortitel erkauft. Siehe oben.
Ist aber wirklich spannend in der Praxis zu sehen, wie Schutzmaßnahmen wie Butter wegschmelzen, weil sie falsch berechnet wurden ...
Genau meine Meinung
Bin gespannt, wann die nächste Diskussion über "den Ton im Forum" losgeht.
Konstruktiv ist jedenfalls anders, als hier grade...
Ich denke das diese Diskussion geschlossen werden sollte. Sie hat nun rein gar nichts mehr mit dem Topic zu tun. Vielleicht solltet ihr mich zusätzlich noch verbannen, da ich ja ein böser Troll bin der alle hier beleidigt. Ich kann dazu nur sagen, dass ich durch einen Ganzen haufen herablassender Postings heruntergemacht werde, nur weil ich eine in euren Augen falsche Aussage gemacht habe.
Ich persönlich finde es sehr beschämend von land and sky so etwas wie , dass er kein Dr. sei nur anzutippen und bin darüber entrüstet. Er" Doktor Ulli" muss sich auch nicht rechtfertigen.
Ich finde es auch beschämend sinnlose Postings zu verfassen, und dann noch irgendwas von land und sky daherzufaseln. Sobald man eine angebliche Falschaussage gemacht hat, ist man es anscheinend nicht mehr Wert mit respekt behandelt zu werden. Danke!
Ich habe diesem Thread nichts mehr hinzuzufügen. Es ist mir auch egal ob ihr mir glaubt oder nicht. Solange ich weiss was mir erlaubt ist und was nicht, und ich weiss welche Position ich innehabe, habe ich nichts falsch gemacht. Mag halt Leute geben die nicht über den Tellerrand blicken und an Gegebenheiten, die vor 10 Jahren aktuell waren, festhalten.
Ich sage mal ~Closed~ und bin noch über PN zu erreichen. Falls erwünscht kann mich auch Ein Mod anschreiben und zur Löschung auffordern, falls ich so schlimm war.
Dennoch wünsche ich allen eine Gute Nacht
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Di 10 Aug, 2010 1:06 am
von rayman
Also jetzt mein letzter Versuch, bevor ich es aufgebe:
Was steht auf Deinem Zertifikat?
Sky and Sand hat geschrieben:
Ich habe vorhin danach gegoogelt. Ich muss dazu sagen, das ich selber nichts zu einem deratrigen Schein gefunden habe.
Was für ein Schein?
So viel Text und null Informationsgehalt!
Scans doch einfach ein und lad es hoch.
Deinen Namen kannst Du ja unkenntlich machen.
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Di 10 Aug, 2010 10:17 am
von turntabledj
@Sky&Sand
Ich würde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet würden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklärt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschäftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...
Nichts für ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.
Welche Art von beschlagnahmen?
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?
Wer hat die Befugnis sowas durchzuführen?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zuständige und befugte Amtsträger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).
Sonstige Sicherstellungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwälte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausführen (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), außer in den Fällen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO – dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).
In Fällen, in denen ein Befugnisträger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchführen kann, ist auch eine Delegierung der Durchführung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine Tür wird durch einen Schlüsseldienst geöffnet.
Du kannst also sagen was Du willst - die Zweifel an Deinen Aussagen sind z.T. nicht ganz unbegründet.
Zum Staatlichen Laserschutzbeauftragten... Hab ich z.B. auch nicht gehört.
Du hast dazu geschrieben, dass es einen 5-tägigen Kurs dazu gibt, wobei am Ende eine Prüfung abgelegt werden muss und dieser Kurs bezahlt wird.
Zur Klärung der Zweifel wäre es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen würdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...
Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenüber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklären.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiß, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???
Also klär uns jetzt bitte auf.
Ein weiteres Stillschweigen oder argumentationslosen Text würde ich jetzt als Eingeständniss dafür werten, dass Du uns z.T. Blödsinn erzählt hast.
Da Du ja hier nicht mehr mitliest, aber noch auf PN's reagieren möchtest, bekommst Du dass hier gleich noch als PN und würde eine Reaktion in Form eines Postings im thread erwarten.
Also was nun - Hose runterlassen oder Kopf in den Sand ?
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Di 10 Aug, 2010 8:57 pm
von Sky and Sand
Nundenn...
Beitragvon turntabledj » Di 10 Aug, 2010 10:17 am
@Sky&Sand
Ich würde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet würden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklärt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschäftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...
Nichts für ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.
Welche Art von beschlagnahmen?
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?
Wer hat die Befugnis sowas durchzuführen?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zuständige und befugte Amtsträger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).
Sonstige Sicherstellungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwälte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausführen (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), außer in den Fällen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO – dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).
In Fällen, in denen ein Befugnisträger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchführen kann, ist auch eine Delegierung der Durchführung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine Tür wird durch einen Schlüsseldienst geöffnet.
Vorweg, ich bin kein Jurastudent. Beschlagnahmungsarten kenne ich nicht. Gilt es als Beschlagnahme wenn jemand einen gefährlichen Gegenstand abgenommen bekommt, mit dem er Leute gefährdet und ihn sich dann bei der Polizei abholen kann?
Ich weiss nicht, vielleicht ist Beschlagnahme nicht das richtige Wort. Ich selber bin ja nicht der Eigner, bei dem der Pointer verwahrt wird. Und wieso konnte ein ehemaliger Kommilitone einen Pointer an sich nehmen und diesen bei der Polizei abgeben? Dann müsste er mindestens mal abgemahnt worden sein, wenn dies anscheinend verboten ist.
Zur Klärung der Zweifel wäre es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen würdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...
Die Universität hat den Kurs bezahlt. Er wurde dabei für Leute angeboten, die min. 1 Jahr Lasertechnik erfahrung im Betrieb vorweisen. Es kam ein Ingenieur (Inhaber eines Lasertechnik Ing-Büros) vorbei, der den Kurs durchführte. Es gab dann noch einen Ausflug zu einer Hamburger Werft, in der sie eine Riesige CO2 Laserschweißanlage haben.
Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenüber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklären.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiß, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???
Wieso soll ich, für mich belanglose, Fragen beantworten? Das ich Dinge beschlagnahmen darf interessiert mich selber nicht sonderlich. Ich renne nicht auf der Strasse herum und suche Irgendwelche Missetäter. Mir bringt das gar nichts. Das diese Erwähnung in meinem Post solch eine Flut an Beschuldigungen und blabla lostritt, war nicht gewollt. Auch wollte ich nicht weiter auf dieses Thema eingehen.
So das wars nun wirklich, jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Wenn jemand denkt das ich die Unwahrheit verbreiten will, was Unsinn ist, so soll er doch. Mich stört es nicht. Naja ich kann nun sowieso nichts mehr machen. Hier im Forum wird mich sowieso keiner mehr ernst nehmen. Ich hatte mir eigentlich überlegt, ab Oktober Optiklerneinheiten als zweiwöchig von mir veröffentliche Posts zu verfassen. Naja wird wohl sowieso nicht mehr erwünscht sein...
Bis dann, und schliesst endlich diesen schrecklichen Thread, ich glaube der Threadersteller hat seine Antwort bekommen.
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Di 10 Aug, 2010 9:18 pm
von turntabledj
Gilt es als Beschlagnahme wenn jemand einen gefährlichen Gegenstand abgenommen bekommt...
Streng genommen wird damit in das Grundrecht auf Eigentum, Art. 14 GG, eingegriffen...
Wo kein Kläger, da kein Richter... deswegen hat dein "Kollege" keinen Rüffel bekommen.
Nu schalt ich den Klugschei*ermodus aber wieder aus
Wär' noch gut, wenn Du das mit "dem Staatlichen Laserschutzbeauftragten" noch mal klären könntest.
Was genau steht auf deinem Zertifikat ?
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Di 17 Aug, 2010 5:41 pm
von goamarty
Bei dem Beispiel mit der abgenommenen Pistole, die gegen einen anderen Menschen gerichtet war, dürfte man von Nothilfe sprechen können. Das ist ähnlich wie Notwehr, nur ist man nicht selbst der bedrohte, sondern einen dritte Person. Das darf an sich jeder, muß sich dafür unter umständen aber vor Gericht verantworten, wenn es nicht völlig klar ist, daß eine Notsituation vorlag, bzw. nicht unverhältnismäßige Mittel angewendet wurden.
Ich denke aber, der Besitzer des Pointers muß der Aufforderung einer Privatperson, diesen auszuhändigen, keineswegs nachkommen. Wenn er aufhört, damit "herumzufuchteln" und ihn einsteckt, dann liegt auch keine Gefahrensituation mehr vor, die eine Nothilfe erforderlich machen, daher wäre eine mehr oder weniger gewaltsame Abnahme auch keinesfalls zu rechfertigen.
Wenn einer natürlich einen jugendlichen "Pointerfuchtler" mit ordenlicher Autorität auffordert, den Pointer zu übergeben, dieser das dann auch tut und nachher keine Anzeige erstatt (vermutlich aus Angst, selbst belangt zu werden), dann hat dieser das Gerät ja quasi freiwillig übergeben und das ganze beleibt ohne weitere Konsequenzen.
Re: gefährlich geblendet ?
Verfasst: Fr 20 Aug, 2010 12:32 am
von ekkard
So Schluss jetzt! Es kommt nichts mehr zum ursprünglichen Thema.
Sky and Sand empfehle ich den neuen Thread "Gibt es einen staatlichen Laserschutzbeauftragten", um den mir unbekannten Titel eines staatlichen Laserschutzbeautragten zu erläutern.
Mir als altem Hasen ist dieser Titel völlig unbekannt.