LaserFreak Forum
Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Privat
Moderator: ekkard
- Dr.Ulli
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Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Privat
Publikation des BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) :
http://www.baua.de/de/Publikationen/Bro ... nFile&v=11
und noch welche:
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fal ... onFile&v=5
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fal ... onFile&v=5
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fal ... onFile&v=5
http://www.baua.de/de/Publikationen/Bro ... nFile&v=11
und noch welche:
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fal ... onFile&v=5
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fal ... onFile&v=5
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fal ... onFile&v=5
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- yosh76
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Re: Damit nichts ins Auge geht
Sehr aufschlussreich! Wäre mal sinnvoll das ins chinesische zu übersetzen
Was mich stutzig macht ist folgende Äusserung auf Seite 16 (erstes Dokument):
Wenn hier das fertige Produkt gemeint ist, zählt nach Definition ja auch der Laserkopf dazu Privater Bereich = nicht öffentlich?
Finde ich eine sehr gewagte Interpretation. In der Zwischenzeit können wir ja weiter illegal privat underground lasern
Was mich stutzig macht ist folgende Äusserung auf Seite 16 (erstes Dokument):
Im Produktsicherheitsgesetz wird das nicht ezplizit erwähnt und auch in der "Technischen Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)" (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Op ... cationFile) steht nix dazu.Im privaten Bereich dürfen nur Laserprodukte der Klassen 1 oder 2 verwendet werden. Das Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) erlaubt nämlich nur Produkte in den Verkehr zu bringen, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährden (§ 4 Abs. 1 und 2 GPSG). Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen daher im privaten Bereich nicht zum Einsatz kommen.Nähere Informationen
sind der ›Technischen Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)‹ (2009) zu entnehmen, die auf Initiative der BAuA nach § 12 Abs. 2 des GPSG entstanden ist und sich an den Hersteller, seine Bevollmächtigten und Einführer
richtet.
Wenn hier das fertige Produkt gemeint ist, zählt nach Definition ja auch der Laserkopf dazu Privater Bereich = nicht öffentlich?
Finde ich eine sehr gewagte Interpretation. In der Zwischenzeit können wir ja weiter illegal privat underground lasern
Gruß, Hakon
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- Dr.Ulli
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Re: Damit nichts ins Auge geht
Das ist ja interessant...soweit hatte ich noch nicht gelesen.
Da frag ich mich doch ,wo das explizit verboten wird, Laser >Klasse 3R im privaten Bereich zu nutzen.
In den "Technischen Spezifikationen von Lasern" http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Op ... cationFile steht (Seite 4):
Technische Anforderungen
Verbraucherprodukte, die Laser sind oder beinhalten, dürfen nur in den Verkehr
gebracht werden, wenn sie nach der DIN EN 60825-1 klassifiziert sind und den
Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M entsprechen.
Ausgenommen von der Klassifizierungspflicht sind nur Laser, die unter allen
Betriebsbedingungen die Grenzwerte zugänglicher Strahlung (GZS) der Klasse 1
einhalten.
Verbraucherprodukte, die Laser der Klassen 3R, 3B und 4 sind, dürfen nicht in den
Verkehr gebracht werden.
Das gilt dann aber doch für Händler/Hersteller...oder?
(Wie ist das denn mit Guido z.B. oder LW....das sind dann also Verbrecher!!!??)
Ansonsten wäre unser Hobby ja verboten.....????????
@Ekkard: Weist du mehr?
Da frag ich mich doch ,wo das explizit verboten wird, Laser >Klasse 3R im privaten Bereich zu nutzen.
In den "Technischen Spezifikationen von Lasern" http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Op ... cationFile steht (Seite 4):
Technische Anforderungen
Verbraucherprodukte, die Laser sind oder beinhalten, dürfen nur in den Verkehr
gebracht werden, wenn sie nach der DIN EN 60825-1 klassifiziert sind und den
Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M entsprechen.
Ausgenommen von der Klassifizierungspflicht sind nur Laser, die unter allen
Betriebsbedingungen die Grenzwerte zugänglicher Strahlung (GZS) der Klasse 1
einhalten.
Verbraucherprodukte, die Laser der Klassen 3R, 3B und 4 sind, dürfen nicht in den
Verkehr gebracht werden.
Das gilt dann aber doch für Händler/Hersteller...oder?
(Wie ist das denn mit Guido z.B. oder LW....das sind dann also Verbrecher!!!??)
Ansonsten wäre unser Hobby ja verboten.....????????
@Ekkard: Weist du mehr?
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- rayman
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Re: Damit nichts ins Auge geht
Das Frage ich mich allerdings auch.Dr.Ulli hat geschrieben: Da frag ich mich doch ,wo das explizit verboten wird, Laser >Klasse 3R im privaten Bereich zu nutzen.
Und vor allem: Was im privaten Bereich verboten ist, muss doch erst recht im öffentlichen Bereich verboten sein.
Die Frage ist also: Was ist mit öffentlichen Lasershows?
Ab jetzt verboten?
Irgendwie kommt mir das alles nicht so recht zu Ende gedacht vor.
Wo hört denn privat auf und wo fängt denn "gewerblich" an?
Was sind denn Showlaser? Sind das keine Endverbraucherprodukte?
Showlaser daher ab jetzt verboten?
Seeehr merkwürdig das alles !
- Dr.Ulli
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Nun - Shows werden für gewöhnlich von Gewerbe treibenden Personen durchgeführt. Da gilt ausserdem ja sowiso, dass sie (>=Klasse 3R) angemeldet werden müssen und ein LSB bestellt sein muss.
Soweit ich das verstehe, geht es wohl darum, dass der VERTRIEB von Lasern >=Klasse 3R an Privatpersonen (neuerdings seit 2009) nicht erlaubt ist - eben weil diese in der Regel nicht über die nötigen Kenntnisse der Gefahren von Laserstrahlung verfügen.
Der Besitz kann ja wohl nicht gemeint sein...
Soweit ich das verstehe, geht es wohl darum, dass der VERTRIEB von Lasern >=Klasse 3R an Privatpersonen (neuerdings seit 2009) nicht erlaubt ist - eben weil diese in der Regel nicht über die nötigen Kenntnisse der Gefahren von Laserstrahlung verfügen.
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Vielleicht gilt dann ein Showprojektor mit funktionierender Safety als Klasse 1 ?
Unwahrscheinlich, weil ja immer noch ein Mindestabstand nötig ist.
Unwahrscheinlich, weil ja immer noch ein Mindestabstand nötig ist.
- rayman
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Nicht nur unwahrscheinlich, sondern per Definition der Laserklassen unmöglich.goamarty hat geschrieben:Vielleicht gilt dann ein Showprojektor mit funktionierender Safety als Klasse 1 ?
Unwahrscheinlich, weil ja immer noch ein Mindestabstand nötig ist.
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Aber wir passt dann der Satz in den Kontext:
Verkauf illegal? Besitz legal? privater Betrieb illegal?
Sowas in der Art?
Erinnert mich ein wenig an den Werdegang der Radarwarner
Einsatz? Für mich klingt das nicht wie "Besitz" oder "Erwerb"Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen daher im privaten Bereich nicht zum Einsatz kommen.
Verkauf illegal? Besitz legal? privater Betrieb illegal?
Sowas in der Art?
Erinnert mich ein wenig an den Werdegang der Radarwarner
Gruß, Hakon
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Nach Durchsicht der "Spezifikationen"(1) ist die Publikation "Damit nichts ins Auge geht"(2) (Link) deren Folge (wird auch wörtlich so begründet).
Die Spezifikation enthält nichts anderes, als was wir sowieso schon wissen, dass nämlich der unkontrollierte Einsatz von leistungsstarken Lasern unzulässig ist. Von "Verbot" ist dort nicht die Rede.
Kitzeliger ist der Rückgriff auf § 4 Abs. 1 und 2 GPSG, der angeblich das Inverkehrbringen von Laserprodukten der Klassen 3R, 3B und 4 verbietet mit der Begründung, dass keine Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen, die bei zu erwartender Fehlbedienung zu Gefahren führen. Damit sind auf jeden Fall in der Hand gehaltene, leistungsstarke Laserprodukte nicht mehr verkäuflich. Man beachte auch den Terminus "Laserprodukt". Dabei handelt es sich um gebrauchsfertige Waren. Von Laserkomponenten (mit technischen Angaben + Sicherheitshinweisen) ist nicht die Rede - möglicherweise: noch nicht.
Die angemeldeten und damit "kontrollierten" Laserprodukte für Veranstaltungen fallen nicht hierunter, weil nicht privat.
Mehr weiß ich leider auch nicht! Ich weiß nur, das schon seit Jahren Laserprodukte der Klassen 3R und höher für den Konsum aus dem Verkehr gezogen worden sind. Aber dort waren es - nach meiner Kenntnis - falsche Deklarationen, ungenügende Sicherheitshinweise, fehlende oder falsche Klassifizierungen.
Für die Laserfreaks sehe ich eine gewisse Parallele zum Fernmeldegesetz, das ja auch dem Normalbürger die unkontrollierte Aussendung elektromagnetischer Wellen untersagt, es den geprüften Funkamateuren jedoch erlaubt. Das Ganze schreit danach, einen "Deutschen Club der Laseramateure (DeCLas)" zu gründen, der dann eben kein "privater Bereich" mehr ist aber eben auch nicht mehr kostenlose und ungeprüfte Mitgliedschaft bedeutet.
Die Spezifikation enthält nichts anderes, als was wir sowieso schon wissen, dass nämlich der unkontrollierte Einsatz von leistungsstarken Lasern unzulässig ist. Von "Verbot" ist dort nicht die Rede.
Kitzeliger ist der Rückgriff auf § 4 Abs. 1 und 2 GPSG, der angeblich das Inverkehrbringen von Laserprodukten der Klassen 3R, 3B und 4 verbietet mit der Begründung, dass keine Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen, die bei zu erwartender Fehlbedienung zu Gefahren führen. Damit sind auf jeden Fall in der Hand gehaltene, leistungsstarke Laserprodukte nicht mehr verkäuflich. Man beachte auch den Terminus "Laserprodukt". Dabei handelt es sich um gebrauchsfertige Waren. Von Laserkomponenten (mit technischen Angaben + Sicherheitshinweisen) ist nicht die Rede - möglicherweise: noch nicht.
Die angemeldeten und damit "kontrollierten" Laserprodukte für Veranstaltungen fallen nicht hierunter, weil nicht privat.
Mehr weiß ich leider auch nicht! Ich weiß nur, das schon seit Jahren Laserprodukte der Klassen 3R und höher für den Konsum aus dem Verkehr gezogen worden sind. Aber dort waren es - nach meiner Kenntnis - falsche Deklarationen, ungenügende Sicherheitshinweise, fehlende oder falsche Klassifizierungen.
Für die Laserfreaks sehe ich eine gewisse Parallele zum Fernmeldegesetz, das ja auch dem Normalbürger die unkontrollierte Aussendung elektromagnetischer Wellen untersagt, es den geprüften Funkamateuren jedoch erlaubt. Das Ganze schreit danach, einen "Deutschen Club der Laseramateure (DeCLas)" zu gründen, der dann eben kein "privater Bereich" mehr ist aber eben auch nicht mehr kostenlose und ungeprüfte Mitgliedschaft bedeutet.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Exakt!Dr.Ulli hat geschrieben:Nun - Shows werden für gewöhnlich von Gewerbe treibenden Personen durchgeführt. Da gilt ausserdem ja sowiso, dass sie (>=Klasse 3R) angemeldet werden müssen und ein LSB bestellt sein muss.
Es geht sowohl um den Ver- als auch den Betrieb in private/r Hand. Es bleibt nur die Frage, welchen rechtsrelevanten Status die Publikation tatsächlich hat. Ganz sicher ist es erlaubt, leistungsstarke Laser ohne Energieversorgung im Schrank liegen zu haben. Aber das ist ja uninteressant.Dr.Ulli hat geschrieben:Soweit ich das verstehe, geht es wohl darum, dass der VERTRIEB von Lasern >=Klasse 3R an Privatpersonen (neuerdings seit 2009) nicht erlaubt ist - eben weil diese in der Regel nicht über die nötigen Kenntnisse der Gefahren von Laserstrahlung verfügen.
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Ich frage mich, inwiefern die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in den privaten Bereich eingreifen kann und darf. Meiner Meinung nach, überschreiten diese hier absolut ihre Kompetenzen. Gesetze oder Vorschriften können die eigentlich nur für Gewerbetreibende und deren Angestellte erlassen. Vielleicht kann jemand zum Rechtswesen hier noch mehr sagen.ekkard hat geschrieben:Es bleibt nur die Frage, welchen rechtsrelevanten Status die Publikation tatsächlich hat. Ganz sicher ist es erlaubt, leistungsstarke Laser ohne Energieversorgung im Schrank liegen zu haben. Aber das ist ja uninteressant.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die BAua nur eine beratende Funktion für die Politik.
Gruß
Oliver
Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Die Regelungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind sicherlich nicht im privaten Bereich anwendbar. Aber das "Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte" ( kurz: GPSG) greift ja unabhängig davon und dieses stellt in diesem Fall die rechtliche Basis für die Regelungen der BAUA dar.
Im übrigen sind viele Produkte aus der Veranstaltungstechnik nicht Laien-bedienbar und stellen eine Gefahr bei Fehlanwendung dar und dürften folglich nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Trotzdem kann sie jede Privatperson kaufen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass ein Händler davon ausgehen kann, dass die Geräte nur im gewerblichen Bereich (und somit nur durch Fachpersonal unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften) eingesetzt werden, weil es keine sinvollen Einsatzmöglichkeiten im privaten Bereich gibt.
Von einem "Verbot von Lasern >3R für Privat" kann eh keine Rede sein, da es nur um den Vertrieb und nicht um den Besitz im GPSG geht. Korrekt müsste der Titel des Threads also lauten "Verkaufsverbot von Lasern >3R an Privat".
Offtopic:
Erinnert mich alles ein wenig an die Diskussionen bei uns in der Firma. Unsere Produkte und auch die unserer Wettbewerber erfüllen meist nur die EN 61010 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte) und sind damit nur durch Fachpersonal zu betreiben und nicht durch Laien. Trotzdem sehe ich täglich solche Geräte in Bereichen wo sie eigentlich nicht sein dürften (in Kühltheken und Tiefkühltruhen in Supermärkten, in Küchen von Fastfoodketten, Imbissbuden, Metzgereien, in privaten Schwimmbädern/Hotelschwimmbädern, in Kühltransportern (hier wäre eigentlich sogar eine E-Zulassung durch Kraftfahrtbundesamt erforderlich), usw.). Alles Bereiche wo kein Fachpersonal für Mess-/Regelungtechnik anzutreffen sind. In diesen Bereich dürften eigentlich nur Geräte eingesetzt werden, welche die "Haushaltsgerätenorm" (offizielle Bezeichnung der Norm fällt mir gerade nicht ein) erfüllen.
Im übrigen sind viele Produkte aus der Veranstaltungstechnik nicht Laien-bedienbar und stellen eine Gefahr bei Fehlanwendung dar und dürften folglich nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Trotzdem kann sie jede Privatperson kaufen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass ein Händler davon ausgehen kann, dass die Geräte nur im gewerblichen Bereich (und somit nur durch Fachpersonal unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften) eingesetzt werden, weil es keine sinvollen Einsatzmöglichkeiten im privaten Bereich gibt.
Von einem "Verbot von Lasern >3R für Privat" kann eh keine Rede sein, da es nur um den Vertrieb und nicht um den Besitz im GPSG geht. Korrekt müsste der Titel des Threads also lauten "Verkaufsverbot von Lasern >3R an Privat".
Offtopic:
Erinnert mich alles ein wenig an die Diskussionen bei uns in der Firma. Unsere Produkte und auch die unserer Wettbewerber erfüllen meist nur die EN 61010 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte) und sind damit nur durch Fachpersonal zu betreiben und nicht durch Laien. Trotzdem sehe ich täglich solche Geräte in Bereichen wo sie eigentlich nicht sein dürften (in Kühltheken und Tiefkühltruhen in Supermärkten, in Küchen von Fastfoodketten, Imbissbuden, Metzgereien, in privaten Schwimmbädern/Hotelschwimmbädern, in Kühltransportern (hier wäre eigentlich sogar eine E-Zulassung durch Kraftfahrtbundesamt erforderlich), usw.). Alles Bereiche wo kein Fachpersonal für Mess-/Regelungtechnik anzutreffen sind. In diesen Bereich dürften eigentlich nur Geräte eingesetzt werden, welche die "Haushaltsgerätenorm" (offizielle Bezeichnung der Norm fällt mir gerade nicht ein) erfüllen.
- saarlaser
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Hey "Ekkard"
Tolle Idee "" *** Deutscher Club der Laseramateure (DeCLas) **** ""
Ich mach mit !
Wie sähe die Satzung aus und wann wird gewählt ?
mfg
Andreas
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Wie sähe die Satzung aus und wann wird gewählt ?
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Andreas
- ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
... könnte man beim DARC (Deutscher Amateur Radio Club) abschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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- linus
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
allerdings ist eine mitgliedschaft beim DARC nicht notwendig um den betrieb einer amateurfunkstation zu betreiben.
lediglich verlagt die bundesnetzargentur für mögliche nötige messungen von jedem lizensiertem funkamateur ein wenig geld. ob der nun störungen macht oder nicht.
lediglich verlagt die bundesnetzargentur für mögliche nötige messungen von jedem lizensiertem funkamateur ein wenig geld. ob der nun störungen macht oder nicht.
wer sagt zwischen den zeilen zu schreiben, muss damit rechnen das dort auch gelesen wird.
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Man braucht keine Amateurfunk-Lizenz, wenn man beim DARC mitglied werden möchte.
Man muss als Funkamateur aber auch nicht zwangsläufig Mitglied im DARC werden!
Und... die Mitgliedschaft im DARC berechtigt zu gar nix - außer dass man sich die Clubzeitschirft schicken lassen kann und man eine Unfallversicherung inklusive hat - falls man mal vom Antennenmast fällt oder so
Und halt noch nen paar Gimicks mehr, brauchbar für einen aktiven OM/SWL...
Zudem setzt sich der DARC für die Rechte der Funkamateure ein und gehört quasi zu einer weltumspannenden Organisation - sowas in der Art wie die ILDA, würd ich mal mutmaßen.
Um eine Amateurfunkstelle mit Sender betreiben zu dürfen, muss man allerdings eine "Lizenz machen".
Definitiv eine Prüfung, auf die man sich vorbereiten muss und die bestanden werden will.
Ein Kurs allein reicht nicht - um es mal nicht mit dem "Laserschutzbeauftragtenschein" zu vergleichen
Messungen muss man keine durchführen lassen, man muss nur eine Berechnung abliefern, die belegt, dass man mit seiner Leistung und Antennengewinn, etc... nicht irgendwelche zulässige Werte überschreitet... Um es mal im Ansatz mit einer Anmeldung einer Lasershow beim O-Amt zu vergleichen...
--... ...--
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Man muss als Funkamateur aber auch nicht zwangsläufig Mitglied im DARC werden!
Und... die Mitgliedschaft im DARC berechtigt zu gar nix - außer dass man sich die Clubzeitschirft schicken lassen kann und man eine Unfallversicherung inklusive hat - falls man mal vom Antennenmast fällt oder so
Und halt noch nen paar Gimicks mehr, brauchbar für einen aktiven OM/SWL...
Zudem setzt sich der DARC für die Rechte der Funkamateure ein und gehört quasi zu einer weltumspannenden Organisation - sowas in der Art wie die ILDA, würd ich mal mutmaßen.
Um eine Amateurfunkstelle mit Sender betreiben zu dürfen, muss man allerdings eine "Lizenz machen".
Definitiv eine Prüfung, auf die man sich vorbereiten muss und die bestanden werden will.
Ein Kurs allein reicht nicht - um es mal nicht mit dem "Laserschutzbeauftragtenschein" zu vergleichen
Messungen muss man keine durchführen lassen, man muss nur eine Berechnung abliefern, die belegt, dass man mit seiner Leistung und Antennengewinn, etc... nicht irgendwelche zulässige Werte überschreitet... Um es mal im Ansatz mit einer Anmeldung einer Lasershow beim O-Amt zu vergleichen...
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- floh
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Um mal beim Amateurfunk zu bleiben:
Trotzdem es strenge Vorschriften, Lizenz und Prüfung gibt, sind illegale Sendegeräte auf dem Markt und werden auch eingesetzt. CB Nachbrenner waren mal, das interessiert heute kaum noch jemanden. Heute gibt es anderes, als Beispiel ein Artikel aus meiner Heimat: http://www.20min.ch/digital/handy/story/22780867
(Falls nicht mehr Verfügbar: Es geht darum, dass Bahn-Pendler mit GSM-Jammern in den Zugabteilen auf eigene Faust für Ruhe sorgen).
Die Geräte sind genauso verboten wie ein Watt blau im Pointergehäuse, trotzdem bekommt man die in Onlineshops für wenig Geld. Ein Verbot bringt also gerade mal gar nichts. Den Jammer kann man im Einsatz wohl noch etwas besser verstecken wie ein Laser aber das macht ihn trotzdem nicht legal.
Trotzdem es strenge Vorschriften, Lizenz und Prüfung gibt, sind illegale Sendegeräte auf dem Markt und werden auch eingesetzt. CB Nachbrenner waren mal, das interessiert heute kaum noch jemanden. Heute gibt es anderes, als Beispiel ein Artikel aus meiner Heimat: http://www.20min.ch/digital/handy/story/22780867
(Falls nicht mehr Verfügbar: Es geht darum, dass Bahn-Pendler mit GSM-Jammern in den Zugabteilen auf eigene Faust für Ruhe sorgen).
Die Geräte sind genauso verboten wie ein Watt blau im Pointergehäuse, trotzdem bekommt man die in Onlineshops für wenig Geld. Ein Verbot bringt also gerade mal gar nichts. Den Jammer kann man im Einsatz wohl noch etwas besser verstecken wie ein Laser aber das macht ihn trotzdem nicht legal.
- adminoli
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Hi,
wobei ich sagen muss, dass bei einem solchen "Handy-Jammer" bei mir ein Lächeln auf die Lippen bringt.
Da in der heutigen Zeit sich alle über jeden Anstand hinwegsetzten, finde ich diese Dinger mal nicht so verkehrt.
Da die Lufthansa jetzt auch das Telefonieren in Ihren Maschinen einführen möchte, freut man sich doch auf einen Flug in die USA, der je nach Route mehr als 8 Stunden dauert, und die 300 Handys um einen herum die sich im Dauertelefonat befinden und ihrem gegenüber jedes Wölkchen das sich unter ihnen befindet beschreiben müssen. Dafür macht sich ein solcher Jammer jedenfalls mehr als bezahlt.
Gruß
Oliver
wobei ich sagen muss, dass bei einem solchen "Handy-Jammer" bei mir ein Lächeln auf die Lippen bringt.
Da in der heutigen Zeit sich alle über jeden Anstand hinwegsetzten, finde ich diese Dinger mal nicht so verkehrt.
Da die Lufthansa jetzt auch das Telefonieren in Ihren Maschinen einführen möchte, freut man sich doch auf einen Flug in die USA, der je nach Route mehr als 8 Stunden dauert, und die 300 Handys um einen herum die sich im Dauertelefonat befinden und ihrem gegenüber jedes Wölkchen das sich unter ihnen befindet beschreiben müssen. Dafür macht sich ein solcher Jammer jedenfalls mehr als bezahlt.
Gruß
Oliver
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Ich glaube da hat die Lufthansa selbst garnicht viel zu melden.adminoli hat geschrieben: Da die Lufthansa jetzt auch das Telefonieren in Ihren Maschinen einführen möchte, freut man sich doch auf einen Flug in die USA, der je nach Route mehr als 8 Stunden dauert, und die 300 Handys um einen herum die sich im Dauertelefonat befinden und ihrem gegenüber jedes Wölkchen das sich unter ihnen befindet beschreiben müssen. Dafür macht sich ein solcher Jammer jedenfalls mehr als bezahlt.
Das Handyverbot im Flugzeug ist nämlich in den meisten Fällen per Gesetz geregelt. Die können dir viel erlauben, wenn es am Ende doch verboten ist von höherer Stelle.
Abgesehen davon ist auch hier wieder das Problem dass der Handyjammer selbst gegen noch mehr Gesetze verstößt als das Telefonierne im Flugzeug.
Nebenbei ist eventuell das Einsetzen dieser Jammer eine Sachbeschädigung.
Eine Sachbeschädigung liegt auch dann vor wenn eine Sache in ihrer Benutzung eingeschränkt wird, es muss kein dauerhafter Schaden entstehen!
Zumindest aber riskiert man von Leuten wie mir dann definitiv eines auf die 12 zu kriegen und dass der teure Handyjammer unter 100kg gewicht zermalmt wird.
Gruß, Andreas.
- ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Nette Diskussion; aber sie bewegt sich weg von den Laser-Sicherheitsproblemen.
Bitte Thema des Forums beachten!
Danke!
Bitte Thema des Forums beachten!
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Um wieder auf Thema zu kommen, meiner Meinung nach bringt ein weiteres Verbot gar nichts. Es interessiert gewisse Kreise nicht im geringsten und die aktuellen Gesetze sollten eigentlich ausreichen.
Aufklärung und Kontrolle würde mehr bringen.
Die Aufklärung hat dann ihr Ziel erreicht, wenn die Gäste einer Veranstaltung selber erkennen, dass der Laser in der Ecke gefährlich ist und den Vernastalter darauf ansprechen. Sie müssten aber auch erkennen, wenn der Laser "offiziell" hängt und den Segen des Amtes hat.
Vielleicht wäre das ein Ansatz:
1. Alle Laser unkompliziert zulassen sofern kein Audience-Scanning stattfindet und keinerlei Beams oder Reflexionen in die Leute oder in den Himmel gehen kann. Das muss der Veranstalter/Betreiber auf eigene Faust sicherstellen, egal ob 5mW oder 5W
2. Für alle die in die Menge oder in den Himmel beamen wollen, soll das altbekannte Szenario mit Anmelden und ggf. Abnahme weiterhin beibehalten werden.
Dazu gehört dann aber auch, dass die Polizei oder das Ordnungsamt öfters mal auf Events auftaucht und Anlagen die gegen den ersten Punkt verstossen auf der Stelle konfiszieren sofern keine Erlaubnis gemäss Punkt zwei vorliegt.
Das würde den Ordnungskräften die Arbeit erleichtern da es nur gut/böse gibt und den schwarzen Schafen die Anlagen entziehen. Wird das oft genug durchgezogen und auch mal in der Presse entsprechend breit getreten, wird sich hoffentlich einiges ändern.
Aufklärung und Kontrolle würde mehr bringen.
Die Aufklärung hat dann ihr Ziel erreicht, wenn die Gäste einer Veranstaltung selber erkennen, dass der Laser in der Ecke gefährlich ist und den Vernastalter darauf ansprechen. Sie müssten aber auch erkennen, wenn der Laser "offiziell" hängt und den Segen des Amtes hat.
Vielleicht wäre das ein Ansatz:
1. Alle Laser unkompliziert zulassen sofern kein Audience-Scanning stattfindet und keinerlei Beams oder Reflexionen in die Leute oder in den Himmel gehen kann. Das muss der Veranstalter/Betreiber auf eigene Faust sicherstellen, egal ob 5mW oder 5W
2. Für alle die in die Menge oder in den Himmel beamen wollen, soll das altbekannte Szenario mit Anmelden und ggf. Abnahme weiterhin beibehalten werden.
Dazu gehört dann aber auch, dass die Polizei oder das Ordnungsamt öfters mal auf Events auftaucht und Anlagen die gegen den ersten Punkt verstossen auf der Stelle konfiszieren sofern keine Erlaubnis gemäss Punkt zwei vorliegt.
Das würde den Ordnungskräften die Arbeit erleichtern da es nur gut/böse gibt und den schwarzen Schafen die Anlagen entziehen. Wird das oft genug durchgezogen und auch mal in der Presse entsprechend breit getreten, wird sich hoffentlich einiges ändern.
- linus
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
hallo
überwachung findet offensichtlich schon statt.
ich habe von einem fall kenntniss genommen wo der zoll einen container mit lasern die augenscheinlich für "privatanwender gedacht" sind (also laserpointer, kleine lasereffekte) und zu hoher leistung (> klasse 2M) geprüft und gesperrt hat.
ist die frage ab wann der zoll ein gerät als für "privatanwender gedacht" einordnet. hoffentlich auch geräte mit schrittmotoren.
das wird aber sicher noch ein längerer prozess bis sich das bemerkbar macht.
und solange laserkomponenten davon nicht betroffen sind werden wir kein problem damit haben.
gruß klaus
überwachung findet offensichtlich schon statt.
ich habe von einem fall kenntniss genommen wo der zoll einen container mit lasern die augenscheinlich für "privatanwender gedacht" sind (also laserpointer, kleine lasereffekte) und zu hoher leistung (> klasse 2M) geprüft und gesperrt hat.
ist die frage ab wann der zoll ein gerät als für "privatanwender gedacht" einordnet. hoffentlich auch geräte mit schrittmotoren.
das wird aber sicher noch ein längerer prozess bis sich das bemerkbar macht.
und solange laserkomponenten davon nicht betroffen sind werden wir kein problem damit haben.
gruß klaus
wer sagt zwischen den zeilen zu schreiben, muss damit rechnen das dort auch gelesen wird.
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
....und wir haben ja just diesen Post/Bericht:
http://laserfreak.net/forum/viewtopic.php?f=2&t=50430
http://laserfreak.net/forum/viewtopic.php?f=2&t=50430
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Diese Diskussion ist inzwischen neu aufgeflammt (Dr.Ulli, Tschosef, Ekkard). Die Technische Spezifikation / zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n), Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (s. Anhang) (TS), sagt eindeutig, dass Lasereinrichtungen der Klassen 3R bis 4 nicht in den Bereich Konsum in Verkehr gebracht werden dürfen, sondern nur in den kommerziellen Bereich, zu dem ich persönlich auch öffentliche (genehmigungspflichtige) Shows zähle. Hingegen bin ich der Ansicht, dass der Verkauf an Privat grundsätzlich ausgeschlossen wird bzw. werden soll.
Dem Sinne nach sagt die TS, dass der "normale" Konsument nicht in der Lage ist, die Gefahr von Lasern ab Klasse 3R korrekt einzuschätzen und alle Maßnahmen zu seiner und fremder Sicherheit zu ergreifen - was mir auch einleuchtet.
Wer also sicher gehen will, beim Verkauf nichts Illegales zu tun, muss sich vom Käufer dessen Fachkunde bestätigen lassen oder sich dessen Gewerbeschein ansehen. Anders geht's wohl nicht.
Im Übrigen können wir ja überlegen, ob es sich lohnt, der bereits vorgeschlagenen Gründung eines Vereins analog zum DARC näher zu treten (Behördengespräche, Fachkundekurse).
Dem Sinne nach sagt die TS, dass der "normale" Konsument nicht in der Lage ist, die Gefahr von Lasern ab Klasse 3R korrekt einzuschätzen und alle Maßnahmen zu seiner und fremder Sicherheit zu ergreifen - was mir auch einleuchtet.
Wer also sicher gehen will, beim Verkauf nichts Illegales zu tun, muss sich vom Käufer dessen Fachkunde bestätigen lassen oder sich dessen Gewerbeschein ansehen. Anders geht's wohl nicht.
Im Übrigen können wir ja überlegen, ob es sich lohnt, der bereits vorgeschlagenen Gründung eines Vereins analog zum DARC näher zu treten (Behördengespräche, Fachkundekurse).
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Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Denke mal das der Hinweis in einem Lasershop bzw. in den AGBs a la "Wenn du kaufst bestätigst du Fachkundig zu sein" oder wie bei einer
anderen Firma zu lesen "Unser Angebot richtet sich an gewerbliche Verbraucher" nicht reicht ?
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Gruss
Guido
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Das reicht nur dann, wenn der "gewerbliche Einsatz" fest steht (Gewerbeschein, Kenntnis aus eigener Anschauung). Man wird sicher nicht Polizei spielen müssen. Es geht hier hauptsächlich darum, sich selbst vor Sanktionen der Behörden zu schützen, wenn Lasereinrichtungen in den Konsumentenbereich gelangen z. B. als Spielzeug für die heran wachsende Jugend.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
OK,
dann können wir ja den Laden hier dichtmachen wenn ich dich richtig verstehe ?
Denn >95% der hier anwesenden erfüllen diese Vorraussetzungen nicht.
dann können wir ja den Laden hier dichtmachen wenn ich dich richtig verstehe ?
Denn >95% der hier anwesenden erfüllen diese Vorraussetzungen nicht.
Gruss
Guido
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
passt vielleicht nicht 100%ig... aber mittlerweile habe ich schon gar keinen Bock mehr, irgendetwas, dass mit Laser zu tun haben könnte, im Ausland zu bestellen.
Bin gerade dabei, einen stabilisierten Dioden-Laser für Holografie auzubauen. Habe mir daher zwei HL6385DG Dioden aus dem fernen Osten bestellt. Der Mist hat mir schon wieder eine endlose Diskussion beim Zoll eingebracht. Leider kosten die Dioden bei Thorlabs etc. das dreifache!
Einfach keinen Bock mehr - am Besten machen wir das Land hier dicht, schnitzen Buchenholz, und ich suche mir ein neues Hobby/Land.
Laserpointer Verbot: JA
Chinaböller Verbot: JA
Aber mittlerweile wirst Du ja schon verhaftet, wenn Du nur das Wort "Laser" aussprichst...
Bin gerade dabei, einen stabilisierten Dioden-Laser für Holografie auzubauen. Habe mir daher zwei HL6385DG Dioden aus dem fernen Osten bestellt. Der Mist hat mir schon wieder eine endlose Diskussion beim Zoll eingebracht. Leider kosten die Dioden bei Thorlabs etc. das dreifache!
Einfach keinen Bock mehr - am Besten machen wir das Land hier dicht, schnitzen Buchenholz, und ich suche mir ein neues Hobby/Land.
Laserpointer Verbot: JA
Chinaböller Verbot: JA
Aber mittlerweile wirst Du ja schon verhaftet, wenn Du nur das Wort "Laser" aussprichst...
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Dann kaufst du dir besser kleines Buchholz wenn die das gleiche mit Motorsägen wie bei Lasern machen!(siehe Bild)
LG Bernd
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Im Moment geht es um den Verkauf von (eigenen) Lasereinrichtungen an andere. Also nicht unnötig übertreiben!mojo_1234 hat geschrieben:Laserpointer Verbot: JA / Aber mittlerweile wirst Du ja schon verhaftet, wenn Du nur das Wort "Laser" aussprichst...
Beim Deutschen Amateur Radio Club (DARC) wird ja auch dafür gesorgt, dass das Fernmeldegesetz eingehalten wird. Ein Klub, der dafür sorgt, dass seine Mitglieder die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, kann ja nicht so verkehrt sein.
Ich verstehe auch ehrlich nicht diese Trotzhaltung: Will hier ernsthaft jemand vertreten, die gesetzlichen Auflagen zu missachten, lascher zu handhaben oder Ähnliches? ---- Das kann doch nicht euer Ernst sein!
Leute, Ihr müsst g e w ä h r l e i s t e n, dass niemand durch bekannte Systemschwächen zu Schaden kommt. Das ist definitiv nichts Neues: Eine normgerechte Anlage ab Laserklasse 3R kann eben nicht einfach an "Lieschen Müller" (oder deren minderjährigen Sprössling) verkauft werden! Das ist alles.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Hi,
ich bin der erste der ein paar Euronen in den Pott schmeissen würde wenn dafür mal jemand die Wackelkisten der
Kartonschubser von Ebay entsorgt. Denke die meisten hier gehen verantwortungsvoller mit den Dingern um als
"Fritz Müller" der seinem Sohn einen "High End Professional 1W Blau" von Ebay für 299,- kauft.
Wenn die Mitgliedschaft im Verein reicht um das vorhandensein von Fachwissen nachzuweisen: Sofort !!
Natürlich gegen einen Mitgliedsbeitrag !
Und mal ganz offen: Wir reden hier fast nur noch von Klasse 4...
@Eckard, "kann das so verkehrt nicht sein.." oder wie ? Kann mir nicht vorstellen das eine Vereinsmitgliedschaft
als Nachweis der Sachkunde reicht..
ich bin der erste der ein paar Euronen in den Pott schmeissen würde wenn dafür mal jemand die Wackelkisten der
Kartonschubser von Ebay entsorgt. Denke die meisten hier gehen verantwortungsvoller mit den Dingern um als
"Fritz Müller" der seinem Sohn einen "High End Professional 1W Blau" von Ebay für 299,- kauft.
Wenn die Mitgliedschaft im Verein reicht um das vorhandensein von Fachwissen nachzuweisen: Sofort !!
Natürlich gegen einen Mitgliedsbeitrag !
Und mal ganz offen: Wir reden hier fast nur noch von Klasse 4...
@Eckard, "kann das so verkehrt nicht sein.." oder wie ? Kann mir nicht vorstellen das eine Vereinsmitgliedschaft
als Nachweis der Sachkunde reicht..
Gruss
Guido
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-2x HL63133DG via Polwürfel
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-Beamydiode 445nm inkl. Strahlkorrektur
-DT30-Scanner - Wohnort: Duisburg
Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Hey,
Als Aufnahmebedingung könnte man doch aber einen Sachkundenachweis verlangen.Somit wäre sichergestellt dass alle Mitglieder der Sache kundig sind.
MfG
Manuel
Als Aufnahmebedingung könnte man doch aber einen Sachkundenachweis verlangen.Somit wäre sichergestellt dass alle Mitglieder der Sache kundig sind.
MfG
Manuel
Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
Naja, um eine eine Amateurfunklizenz zu bekommen, reicht die Mitgliedschaft im DARC wohl nicht - da ist ein entsprechender Lehrgang mit anschließender Prüfung erforderlich.guido hat geschrieben:Wenn die Mitgliedschaft im Verein reicht um das vorhandensein von Fachwissen nachzuweisen: Sofort !!
Etwas vergleichbares müsste also auch für den Hobby-Lasereinsatz her. Ich denke solch einen Verein und dessen Qualifizierungsmaßnahmen von staatlichen Stellen anerkannt zu bekommen, könnte sehr schwierig werden.
- VDX
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- Do you already have Laser-Equipment?: ... diverse Laser für die Materialbearbeitung
weitere Hobbies: - CNC-Fräsen, 3D-Scannen, 3D-Drucken, Laserbearbeitung, Mikrotechnik ... - Wohnort: Nähe Hanau, Main-Kinzig-Kreis
Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
... ich bin auch gerade am Überlegen, wie ich die Problematik der Gefahren bei der Laserbearbeitung mit 'Laien'-Anwendern in einem FabLab mit Laser-labor unter einen Hut bekomme.
Wie ich es mir momentan denke, wird's einen gesicherten Raum geben, der erstmal nur von 'befugten mit Einweisung' betreten werden darf ... und/oder eine zusätzliche Aufteulung dieses Raums in 'Zone 1', wo Geräte mit Umhäusung und Safety stehen ... und "Laser-Labor", wo erstmal nur ich Zugabg habe, später evtl. Leute mit fachlicher und LSB-Qualifikation
Das eigentliche Problem dabei ist, daß ein FabLab ausdrücklich dafür gedacht ist, 'Laien' Benutzung von high-tech-Fertigungs-Equipment zu ermöglichen
Viktor
Wie ich es mir momentan denke, wird's einen gesicherten Raum geben, der erstmal nur von 'befugten mit Einweisung' betreten werden darf ... und/oder eine zusätzliche Aufteulung dieses Raums in 'Zone 1', wo Geräte mit Umhäusung und Safety stehen ... und "Laser-Labor", wo erstmal nur ich Zugabg habe, später evtl. Leute mit fachlicher und LSB-Qualifikation
Das eigentliche Problem dabei ist, daß ein FabLab ausdrücklich dafür gedacht ist, 'Laien' Benutzung von high-tech-Fertigungs-Equipment zu ermöglichen
Viktor
Aufruf zum Projekt "Müll-freie Meere" - https://reprap.org/forum/list.php?426 -- Facebook-Gruppe - https://www.facebook.com/groups/383822522290730
Call for the project "garbage-free seas" - https://reprap.org/forum/list.php?425
Call for the project "garbage-free seas" - https://reprap.org/forum/list.php?425
- tschosef
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- Registriert: Mi 19 Nov, 2003 10:27 am
- Do you already have Laser-Equipment?: 7 Projektoren, Tarm Two und DS 2000
7 x ShowNET in einem Gehäuse incl Switch
zwei alte Eigenbaukisten liegen noch im Keller rum. - Wohnort: Steinberg
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Re: Damit nichts ins Auge geht/ Verbot von Lasern >3R für Pr
halli hallo...
hab grad erst gesehen, dass hier quasi die Diskussion mehr oder weniger weiter geht.......
Gibts denn ein Regelwerk, wie ich die Auflagen korrekt erfüllen kann? dann währe mir geholfen....
zum "Verrein".... wie ich schon per Mail schrieb:
Es gibt ja bereits die
Internationale
Laser
Display
Association
kurz ILDA
Klar, die is INTERNATIONAL, und daher is sie nicht IDEAL um DEUTSCHE oder EU Auflagen zu checken oder so.
ABER es gibt den Verein schon.
es müsste sich halt eine "Deutsche Abteilung" bilden...
dazu brauchts natürlich vorsitzende, und beauftragte und zuständige usw...
die findet man scheinbar schwer !!!!
Soweit mir bekannt, ist die ILDA durchaus ständig am Suchen von diversen "beauftragten" (zB für Technische Standards.. usw).
die "mitgliedschaft" der Ilda ist zumindest schon geregelt, selbst für Studenten und Privatmenschen. Vielleicht sollte die Ilda ihre "aufnahmekriterien" noch anpassen oder so...
Is nur so ein Gedanke, quasi ein Brainstorming.. nix ausgereiftes.
viele grüße derweil
Erich
hab grad erst gesehen, dass hier quasi die Diskussion mehr oder weniger weiter geht.......
nein, ich will keine gesetzlichen Auflagen missachten.....Ich verstehe auch ehrlich nicht diese Trotzhaltung: Will hier ernsthaft jemand vertreten, die gesetzlichen Auflagen zu missachten, lascher zu handhaben oder Ähnliches? ---- Das kann doch nicht euer Ernst sein!
Gibts denn ein Regelwerk, wie ich die Auflagen korrekt erfüllen kann? dann währe mir geholfen....
zum "Verrein".... wie ich schon per Mail schrieb:
Es gibt ja bereits die
Internationale
Laser
Display
Association
kurz ILDA
Klar, die is INTERNATIONAL, und daher is sie nicht IDEAL um DEUTSCHE oder EU Auflagen zu checken oder so.
ABER es gibt den Verein schon.
es müsste sich halt eine "Deutsche Abteilung" bilden...
dazu brauchts natürlich vorsitzende, und beauftragte und zuständige usw...
die findet man scheinbar schwer !!!!
Soweit mir bekannt, ist die ILDA durchaus ständig am Suchen von diversen "beauftragten" (zB für Technische Standards.. usw).
die "mitgliedschaft" der Ilda ist zumindest schon geregelt, selbst für Studenten und Privatmenschen. Vielleicht sollte die Ilda ihre "aufnahmekriterien" noch anpassen oder so...
Is nur so ein Gedanke, quasi ein Brainstorming.. nix ausgereiftes.
viele grüße derweil
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Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
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