Moing moing,
jou.. ich schreibs nu mal anders.
Alle Laser über 5mw liegen normalerweise über der Klasse 2, und somit ist (je nach Einsatz) eine Anmeldung erforderlich.
Angemeldet wird "bei der zuständigen Behörde" z.B.Ordnungsamt (Öffentlicher Einsatz) , Gewerbeaufsichtsamt (Betrieb, Mitarbeiter) , Luftfahrtbundesamt (Outdoor) oder je nach dem, was halt zutrifft, evtl. auch mehrere Behörden.
Üblicherweise will "Das Amt" ein Sicherheitskonzept haben. Daher wird offt ein Gutachten von der Anlage und dem Aufbau verlangt.
Das heißt, ein Gutachter guckt sich das Gerät und dessen Aufbau an, und wenn die "üblichen" Sicherheitsmerkmale vorhanen sind und funktionieren, und wenn Messungen gezeigt haben, dass die MZB im Zuschauerbereich nicht überschritten wird, dann gibt er sein OK.
In Diskoteken mit großen Anlagen passiert das normalerweise ein mal, wenn die Anlage aufgebaut wird.
Beim Spooky Blue, wurde so ein "Gutachten" schon vorab erstellt, und ist bei der Lieferung dabei. Dies hat aber nur dann einen Sinn, wenn die Vorgaben eingehalten werden (Mindesthöhe, Mindestabstand, usw.). Ich hab die Abstände auch nicht auswendig im Kopf. Üblicherweise sind die aber schon bei kleinen Spookys so groß, dass ein "Partyraum" dafür zu klein sein dürfte. Trotz Gutachten vom Spooky, kann "Das Amt" ein Gutachter anfordern, der z.B. die korrekte Montage überprüft
Natürlich kann man auch einen anderen Projektor als den Spooky verwenden, aber da wird es wohl noch schwer werden, ein Sicherheitskonzept zu haben, das auch funktioniert und dass ein Gutachter dann auch akzeptiert.
Punkte in so einem Sicherheitskonzept:
Laserschutzbeauftragter
Schlüsselschalter
Notauspilz
Mindesthöhe
Mindesabstand
"Bewegungsüberwachung"
alle weitern Vorschriften zur Gerätesicherheit
usw.....
Auch zum Spooky Blue muss man sich eigentlich extra diesen Notaus und Schlüsselschalter in einem Kästchen zum anstöpseln dazu kaufen (ist so weit ich weis nicht im Lieferumfang dabei)
PRINZIPIELL GILT ABER: Wenn es Ärger gibt (Verletzungen, oder sonstige Ansprüche) dann ist sowiso der Betreiber, Veranstallter.... genauer gesagt der "Laserschutzverantwortliche" der jenige, der Haftet.
Da spielt es witzigerweise kaum mehr eine Rolle, ob es mal ein Gutachten gab, denn es kommt womöglich die Aussage "der Betreiber hat sich nicht an die Vorgaben im Gutachten gehalten, bzw. etwas am Aufbau verändert".
So..... nun kann man sich überlegen, welchen Projektor man sich in den Keller hängt. Da es dort vermutlich keine öffentliche Veranstalltung geben wird, könnte auch die Anmeldung weg fallen (oder???)... Du darfst halt dann niemanden einladen
Trotzdem besteht natürlich die Gefahr einer Augenverletzung oder ähnliches wofür Du gerade stehen musst.
ich denke mal KEINER HIER kann definitiev sagen was sicher ist, und was nicht, das geht nur nach einem GUTACHTEN, oder bei vorhandenem Gutachten durch Einhalten der Vorgaben.
Daher kamen ja auch, genau genommen als die einzig korrekten Wege, die Vorschläge:
A) entweder ein Spooky Blue, und dann die Vorgaben einhalten
oder
B) Den projektor so montieren, dass er hoch hängt, und durch eine Blende KEINERLEI STRAHLEN in die Augen der Anwesenden geraten können
Alles andere ist Abschätzung, Erfahrung, usw.
Trotzdem müsste man das dann evtl. anmelden.
Ich weis, das sind keine schönen Antworten. Du hättest bestimmt lieber gehört
"das Produkt BlaBla ist sicher". Diese Antwort gibt es aber nun mal nicht.
"Ein gutes Sicherheitskonzept für zu Hause" ist
Wissen wie es Funktioniert, Wissen was man tut, Wissen wie man handelt.
so hab auch ich eine ca 300mw Weislichtanlage in meinem "Spielzimmer", mit Notaus, Mit Savety, Mit Technik die ich kenne, Mit Shows die mir bekannt sind, usw usw...
Viele Grüße
Erich