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Sicherheit bei "Disco-Lasern"
Moderator: ekkard
Sicherheit bei "Disco-Lasern"
Hallo, ich bin kein Fachmann aber ich habe eine grundsätzliche Frage zu Lasern die in Dikotheken für Lasershows eingesetzt werden. Diese Laser strahlen ja oft direkt ins Publikum (Tunnel oder Flächeneffekte). Wie sieht es denn dabei mit der Sicherheit aus ? Die Laser gehören doch meist zur Klasse 3a oder 3b und somit dürfte eigentlich kein Strahl direkt ins Auge eines Zuschauers gelangen ? Sollte man es also möglichst vermeiden in den Strahlungsbereich des Lasers zu kommen oder sind Disco-Laser generell unbedenklich ? Wer überwacht eigentlich die Sicherheit von solchen Laseranlagen ?<BR>Wäre nett wenn mir zu dem Thema jemand eine Antwort geben könnte.
- ekkard
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Re: Sicherheit bei "Disco-Lasern"
Hallo Mike,<BR>generell ist dies Sache der zuständigen Behörde: Staatliches Amt für Arbeitsschutz; Berufsgenossenschaft; Deutsche Flugsicherung. Da diese Behörden i.a. kein oder zu wenig Personal für diese Aufgaben haben, erhält der Betreiber die Auflage, seine Anlage durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen: z.B. durch einen der TÜVe.<BR>Zur Sache: Die Klasseneinteilung sagt noch nicht, wieviel Strahlung man abbekommt. Grundsätzlich darf dies nicht mehr sein als etwa 0,25 mJ (1 mW * 0,25s) in der Basiszeit von 100 s. Also muss gewährleistet sein, dass die Strahlung hinreichend "verdünnt" wird (je höher die Klasse, je mehr!).<BR>Gruß<BR>Ekkard<p>[ 18. April 2001: Message edited by: Ekkard ]
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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