LaserFreak Forum
Meldepflicht / Flughafen abstand / Luftfahrtbehörde
Moderator: ekkard
- Dr.Wurstmann
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Meldepflicht / Flughafen abstand / Luftfahrtbehörde
Moin zusammen,
ein Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde (SHZ) hat mir (vor gefühlt 6 Jahren) mal das gemailt:
Laut Luftfahrtbehörde (SHZ) reichen 1000m Abstand zu einen Flughafen, damit man es nicht Anmelden muss.
Die Mail ist weg und der neue Kollege glaubt das nicht.
Weiß jemand wo ich sowas in offiziellen Papieren finden kann?
Stimmt das überhaupt?
Neu ist auch das die Anmeldung nun 50€ kosten soll.
--> das würde ich gerne umgehen.
Danke für euer Wissen/ und oder Recherche.
Dr.Wurstmann
ein Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde (SHZ) hat mir (vor gefühlt 6 Jahren) mal das gemailt:
Laut Luftfahrtbehörde (SHZ) reichen 1000m Abstand zu einen Flughafen, damit man es nicht Anmelden muss.
Die Mail ist weg und der neue Kollege glaubt das nicht.
Weiß jemand wo ich sowas in offiziellen Papieren finden kann?
Stimmt das überhaupt?
Neu ist auch das die Anmeldung nun 50€ kosten soll.
--> das würde ich gerne umgehen.
Danke für euer Wissen/ und oder Recherche.
Dr.Wurstmann
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- JETS
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Re: Meldepflicht / Flughafen abstand / Luftfahrtbehörde
Bei uns hat das bisher immer die freundliche Dame vom Regierungspräsidium entsprechend weitergeleitet.
Wenn Du was anmelden musst frag doch diejenigen bei denen etwas angemeldet werden soll nach den Kriterien, wenn es die selbst nicht wissen...?
Wenn Du was anmelden musst frag doch diejenigen bei denen etwas angemeldet werden soll nach den Kriterien, wenn es die selbst nicht wissen...?
Do not stare into the laser beam with your remaining eye!
Bunt ist nur eine Frage des Spektrums.
...wäre unsere Phantasie realistisch, dann wäre unsere Realität phantastisch.
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- Dr.Wurstmann
- Beiträge: 881
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Re: Meldepflicht / Flughafen abstand / Luftfahrtbehörde
Sorry: >1,5 km
Aussage 2015:
‚Ihr Vorhaben befindet sich in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz bzw. außerhalb von An- oder Abflugbereichen eines Flugplatzes und erfordert daher weder nach § 15a noch nach § 16 LuftVO eine Erlaubnis. Aus Sicht der Luftfahrtbehörde bestehen keine Bedenken.‘
Aussage 2020:
‚Gemäß der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):
Nach § 19 LuftVO Erlaubnispflichtig innerhalb der 1,5km zu einem Flugplatz
Nach § 20 LuftVO Erlaubnispflichtig optische Lichtsignalgeräte, insbesondere von Lasergeräten, die
geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden.
Ihre Laser stuft man in die Klasse 4 ein. Somit können diese Laser Luftfahrzeugführer
(z.B. Rettungshubschrauber) während eines An- oder Abflugs blenden.‘
Mal so mal so...
mein Projekt wurde nun eh abgeblasen wegen Licht-Verschmutzung, unnötigem Licht und Schutz von Fledermäusen.
Behörden...so sei es. Wenn es hilft.
....ey schon wieder Fledermäuse kam von da nicht auch der Corona Virus her. Was haben die Viecher gegen Veranstaltungen?
Dr. Wurstmann
Aussage 2015:
‚Ihr Vorhaben befindet sich in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz bzw. außerhalb von An- oder Abflugbereichen eines Flugplatzes und erfordert daher weder nach § 15a noch nach § 16 LuftVO eine Erlaubnis. Aus Sicht der Luftfahrtbehörde bestehen keine Bedenken.‘
Aussage 2020:
‚Gemäß der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):
Nach § 19 LuftVO Erlaubnispflichtig innerhalb der 1,5km zu einem Flugplatz
Nach § 20 LuftVO Erlaubnispflichtig optische Lichtsignalgeräte, insbesondere von Lasergeräten, die
geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden.
Ihre Laser stuft man in die Klasse 4 ein. Somit können diese Laser Luftfahrzeugführer
(z.B. Rettungshubschrauber) während eines An- oder Abflugs blenden.‘
Mal so mal so...
mein Projekt wurde nun eh abgeblasen wegen Licht-Verschmutzung, unnötigem Licht und Schutz von Fledermäusen.
Behörden...so sei es. Wenn es hilft.
....ey schon wieder Fledermäuse kam von da nicht auch der Corona Virus her. Was haben die Viecher gegen Veranstaltungen?
Dr. Wurstmann
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