Wie eng sieht es der TÜV

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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jb0815
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Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von jb0815 » Di 21 Apr, 2015 6:44 pm

Hallo zusammen,

wie sind Eure Erfahrungen (falls vorhanden) bei einer TÜV Abnahme in Bezug auf die Montage der Projektoren.
Habe mal gelernt dass man alles auf min 2,7 m Höhe so aufbauen muss dass die Position/Ausrichtung nicht so einfach verändert werden kann. Das war so etwa der Wortlaut auf einem LSB Seminar.

Wie eng sieht das der TÜV mit :

1. der Höhe : Bei vielen Shows hab ich schon Projektoren am Boden stehen sehen und die projezieren halt über die Köpfe
(je nachdem ob mit-oder ohne audience scanning)

2. der Befestigung: Bei den Freak-Treffen (die ja nicht öffentlich sind) stehen die Kisten ja einfach auf Holzregalen o.ä.
Braucht man für den TÜV eine Truss-Konstruktion o.ä und alles richtig festgeschraubt ?

Gruß
Peter

karsten
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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von karsten » Di 21 Apr, 2015 8:12 pm

jb0815 hat geschrieben:Habe mal gelernt dass man alles auf min 2,7 m Höhe so aufbauen muss dass die Position/Ausrichtung nicht so einfach verändert werden kann.
Stimmt so nicht. Strahlung, die die MZB im zugänglichen Bereich überschreitet, muss min. 2,7m über begehbaren Flächen geführt werden. Es ist durchaus erlaubt, die Projektoren z.B. auf der Bühne niedriger zu installieren, wenn zum Beispiel während der Show der Laserbereich unzugänglich ist. Es ist u.U. sogar möglich, dass eingewiesene Personen sich im Laserbereich aufhalten (Blick nur in Strahlrichtung oder mit Schutzbrille).
jb0815 hat geschrieben:Braucht man für den TÜV eine Truss-Konstruktion o.ä und alles richtig festgeschraubt ?
Der Aufbau muss natürlich schon stabil sein, bei mobilem Einsatz wird aber auch schon mal ein 3-Bein-Kurbelstativ akzeptiert.

jb0815
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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von jb0815 » Do 23 Apr, 2015 6:05 pm

ok , das mit den 2,7m hatte ich nur unscharf in Erinnerung, aber mein Hauptproblem ist die Befestigung.
Hab halt auch keine 3-Bein-Kurbelstative für 5 Projektoren und nehme an einfach auf Holzbretter stellen wird wohl nicht gehen ...

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Dr. Burne
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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von Dr. Burne » Do 23 Apr, 2015 6:31 pm

Hi,

wenn die Holzbretter mit Winkeln an die Wand geschraubt sind kein Thema, das ging asuch früher mit Gaslaserbänken, muss halt das Gewicht sicher tragen.
Es muss halt stabil und Absturzsicher sein.

Wenn du es an eine Traverse baust, musst du die Fangsicherung über Seil noch extra machen.
Bild So sind Chinakisten halt!

Wellenlängensammlung 405 445 457,9 465,8 472,7 476,5 488 496,5 501,7 514,5 520 528,7 532 543,4 632,8 640 658 780

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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von Sheep » Fr 24 Apr, 2015 6:58 am

Morgen
Dr. Burne hat geschrieben:Holzbretter mit Winkeln an die Wand geschraubt sind kein Thema, das ging asuch früher mit Gaslaserbänken
Die waren aber auch einiges schwerer als die heutigen Minilasersysteme die nur schon durch die Erschütterung von der Musik (Bass) vom Holzregal fallen können :wink:
Ich hatte sogar schon Events da war der Bass so brutal das es mir sogar fast das Notebook (17") vom Tisch vibrierte :D

Mein Tipp: Wenn auf Holzregal dann festschrauben oder mit Spanngurten sichern!
Nicht nur wegen der Sicherheit auch aus eigenem Interesse damit das Gerät nach der VA noch ganz ist :D

Gruss Sheep
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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von richi » Fr 24 Apr, 2015 11:24 pm

nun kurz gesagt "eng"

Und das im Bezug auf Strahlungssicherheit.
Das sich auch nichts verstellen kann und auch niemand sich daran zu schaffen macht versteht sich von selbst.

Was Baulich ist, das ist ein ganz anderes Thema, das wird er nicht bewerten können (dürfen).
Hier gelten verschiedenste Dinge wie z.b. VStättVO (Länderabhängig), BGI 810, BGV C1 uvm.

Da hat ein Sperrholzbrett nichts verloren mit angespaxten Lasern.
Auch die Anschlagsmaterialien sind entsprechend auszuführen das sie den Vorschriften entsprechen.
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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von jb0815 » So 26 Apr, 2015 12:02 pm

richi hat geschrieben:nun kurz gesagt "eng"
Was Baulich ist, das ist ein ganz anderes Thema, das wird er nicht bewerten können (dürfen).
Hier gelten verschiedenste Dinge wie z.b. VStättVO (Länderabhängig), BGI 810, BGV C1 uvm.
......
Auch die Anschlagsmaterialien sind entsprechend auszuführen das sie den Vorschriften entsprechen.
was meinst Du damit ??

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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von jb0815 » So 26 Apr, 2015 12:05 pm

Dr. Burne hat geschrieben:Hi,

wenn die Holzbretter mit Winkeln an die Wand geschraubt sind kein Thema, das ging asuch früher mit Gaslaserbänken, muss halt das Gewicht sicher tragen.
Es muss halt stabil und Absturzsicher sein.

Wenn du es an eine Traverse baust, musst du die Fangsicherung über Seil noch extra machen.
Hmm... ob der Uni-Hausmeister begeistert ist wenn ich irgendwo Bretter an die Wand dübel .... glaub das kann ich wohl vergessen.
Ich dachte eher an eine stabile Tischreihe ev mit aufgesetztem "2. Stockwerrk" aus Dickem Brett an beiden Seiten stabil unterlegt.
Das ganze als abgesperrte Zone, so dass keiner ran kommt. Wenn das so ,oder ähnlich nicht geht kann ich es wohl wirklich abhaken.

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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von tschosef » Mo 27 Apr, 2015 9:53 am

Ich dachte eher an eine stabile Tischreihe ev mit aufgesetztem "2. Stockwerrk" aus Dickem Brett an beiden Seiten stabil unterlegt.
Das ganze als abgesperrte Zone, so dass keiner ran kommt. Wenn das so ,oder ähnlich nicht geht kann ich es wohl wirklich abhaken.
So ähnlich hab ich das auch schon gemacht, auch mit Gutachten (wurde so begutachtet)
Tische waren mit Spanngurte gesichert (2 Reihen übereinander) das ganze mit Molton abgehängt.

viele Grüße
Erich
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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von Sheep » Mo 27 Apr, 2015 4:07 pm

Hi

Ich bin (wie Erich) auch der Meinung das es mit zusammengebunden Tischen funktionieren müsste.
Grundsätzlich heisst es ja nur: Das Lasersystem muss so installiert sein, dass es sich nicht durch Windstösse, Publikumsbewegungen, Erschütterung usw. verschieben (verstellen) kann.
Wie man diese Fixation ausführen muss ist nicht definiert...

Was aber natürlich nicht gerne gesehen wird sind Befestigungen mit Klebeband, Kabelbinder und sonstige Basteleien :wink:
Spanngurte hingegen sind TÜV geprüftes Befestigungsmaterial das sogar bei dynamischen Belastungen (LKW-Ladung) eingesetzt werden darf.

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Re: Wie eng sieht es der TÜV

Beitrag von richi » Mo 27 Apr, 2015 5:48 pm

Wie oben schon geschrieben, es gelten hier in D die Versammlunsstättenverordnungen, BGVen usw.

Da ist auch das Anschlagsmaterial klar definiert was zulässig ist oder nicht.

Ein Spanngurt aus dem Baumarkt für Ladungssicherung, darf z.b. auf Bühnen wohl kaum verwendet werden.
Ist dieser nach BGV C1 ? Wenn ja, dann vieleicht schon. Jedenfalls steht entweder auf dem Band am fähnchen selbst wozu und wie du den verwenden darfst oder auf dem Beipackzettel.
Wenn man mal was zusammenpackt mag das ja vieleicht in Ordnung sein. Aber was definitiv nicht geht ist ein Ratschenspanngurt zum heben von Lasten.

Der Lasertüv ist kein TÜV für die Bühenaufbauten, wie gesagt ist das eine andere Baustelle.
Er will nur sehen ob das ding nicht wackelt und sich verstellen kann.
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