Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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Andi1963
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Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von Andi1963 » So 26 Okt, 2014 1:39 am

Hallo,
ich bin der Andi aus Hannover und gerade neu hier. Ich selber mache viel Technik in einem kleinen Theater hier in Hannover (Ton und Licht) und bin auch auch gelegentlich als mobiler Techniker unterwegs (auch Ton und Licht). Nun habe ich mein Equipment erweitert und mir einen Showlaser zugelegt. Auf der Suche nach geeigneten DMX-Steuergeräten bin ich auch auf dieses Forum aufmerksam geworden. Hier klickte ich gleich auf das Thema Sicherheit.
Ich möchte jetzt zur Sache kommen, ich habe was Vorschriften und Sicherheit anbelangt, nicht viel Ahnung, obwohl ich alle Themen hierzu in diesem Forum durchgelesen habe. Ich war bisher der Meinung, dass die Showlaser, die man bei eBay (bitte jetzt keine Schläge :wink: ) kaufen kann, ungefährlich und daher frei einsetzbar sind. Wie ich einigen Beiträgen hier zwischen den Zeilen entnehmen konnte, ist dem wohl nicht so.
Also, ich habe mir folgenden Laser zugelegt:
http://www.ebay.de/itm/201117539414?ssP ... 1497.l2649
Es ist ein Laser mit 4 Austrittsöffnungen und der Klasse 3b. Jetzt habe ich hier gelesen, dass wohl das Ordnungsamt informiert werden muss und ich mich wohl strafbar mache, wenn ich diesen Laser in der Öffentlichkeit einsetze. Ich habe jetzt auch unter anderem bei Wikipedia und anderen Webseiten recherchiert, was ich beachten bzw. welche Anforderungen ich erfüllen muss, bin aber nicht so Recht fündig geworden, weshalb ich mich hier angemeldet habe.
In der Produktbeschreibung des Showlasers steht nix von eventuellen Auflagen. Dort steht sogar, dass ich das Ding in Kneipen, Discos, etc. betreiben darf.
Also, meine Fragen:
Was muss ich machen / beantragen, wenn ich den Laser öffentlich betreiben will?
Wen muss ich benachrichtigen, Ordnungsamt, TÜV oder noch andere Behörden?
Was kostet sowas?
Ist es nicht besser, das Gerät zurück zu geben? (Ich möhte niemanden das Augenlicht nehmen)

Wie gesagt, ich bin auf Grund der Produktbeschreibung davon ausgegangen, dass ich das Gerät jederzeit und überall einsetzen kann und darf. Wenn dem nicht so ist, wäre das ja eine Täuschung seitens des Verkäufers und würde ja einen Grund für einen Rücktritt vom Kauf darstellen.

Da es in meinem Post hier vorrangig um Sicherheit geht, habe ich in diesem Forum gepostet. Sollte ich das falsche Forum erwischt haben, so bitte ich die Admins, meinen Beitrag zu verschieben.
Liebe Grüße
Andi

bikeraper
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Re: Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von bikeraper » So 26 Okt, 2014 10:05 am

Mach einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten (LSB). Ohne den sollte man man keinen Laser betreiben. Soll das Ding dauerhaft in EINER Kneipe hängen? Dann von einem Sachkundigen (muss ja nicht der TUEV) sein abnehmen lassen. Schon zur eigenen Sicherheit. Wenn dann jemand ankommt und sagt er hätte die Netzhaut zerbraten bekommen kannst sagen: Hier ist die Abnahmebescheinigung...die Anlage ist ungefährlich aufgebaut.
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Andi1963
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Re: Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von Andi1963 » So 26 Okt, 2014 3:10 pm

Hallo bikeraper,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich muss aber sage, dass das Gerät mobil eingesetzt werden soll und nicht dauerhaft an einem Ort hängen soll. Wenn ich Deine Antwort richtig verstanden habe, muss ich dann jedes mal nach Aufstellung und vor Inbetriebnahme eine Abnahme beantragen. Wer macht dann die Abnahme? Und wenn ich eine Ausbildung zum LSB mache, entfällt dann die Abnahme? Aber 350,-Euro zzgl. Märchensteuer für so einen Kurs sind auch nicht gerade ein Pappenstil.
Liebe Grüße
Andi

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Re: Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von guido » So 26 Okt, 2014 4:19 pm

bikeraper hat geschrieben:
...Dann von einem Sachkundigen (muss ja nicht der TUEV) sein abnehmen lassen
Das ist mir völlig neu..wer statt des Tuevs soll es dann machen und auf welcher Grundlage ??

Das Teil. bzw diese Baureihen stellen so ziemlich dem Bodensatz an Lasertechnik da. Vergleichbar mit einem Ventilator
dessen Rotorblättern an Gummibändern hängen . Länge und Drehzahl nicht abschätzbar. Also hoch genug aufhängen dann wird
wohl nichts passieren...

No Joke, das ist der Kasius Knacktus. Das Teil muss so montiert sein das Strahlen unterkeinen umständen unter 2.80 des höchten
begehbaren Punktes kommen. Dazu gehören auch Tische und Bassboxen usw...

Rat meinerseits: Rückgabe und ein paar LED Effekte kaufen, sicherer und unproblematischer...
350,- Abnahmegebühr sind sehr optimischtisch, wäre nicht unter 700 gegangen...

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Re: Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von bikeraper » So 26 Okt, 2014 4:25 pm

Andi1963 hat geschrieben:Hallo bikeraper,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich muss aber sage, dass das Gerät mobil eingesetzt werden soll und nicht dauerhaft an einem Ort hängen soll. Wenn ich Deine Antwort richtig verstanden habe, muss ich dann jedes mal nach Aufstellung und vor Inbetriebnahme eine Abnahme beantragen. Wer macht dann die Abnahme? Und wenn ich eine Ausbildung zum LSB mache, entfällt dann die Abnahme? Aber 350,-Euro zzgl. Märchensteuer für so einen Kurs sind auch nicht gerade ein Pappenstil.
Liebe Grüße
Andi
Eine solche Schulung sollte es Dir schon wert sein, da Laser kein Kinderspielzeug sind. Der Kurs ersetzt nicht die Abnahme, aber IMHO darf die Anlage nur in Betrieb gehen, wenn ein LSB vor Ort ist..
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Re: Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von bikeraper » So 26 Okt, 2014 4:28 pm

guido hat geschrieben:
bikeraper hat geschrieben:
...Dann von einem Sachkundigen (muss ja nicht der TUEV) sein abnehmen lassen
Das ist mir völlig neu..wer statt des Tuevs soll es dann machen und auf welcher Grundlage ??
Wenn ich den Kurs richtig in Erinnerung habe (ich werde die Tage nachlesen) reicht jemand mit entsprechender Fachkenntnis. Es gibt wohl eine Weiterbildung und man hat dann die entsprechenden Möglichkeiten.
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Re: Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von guido » So 26 Okt, 2014 4:42 pm

OK,

dann kläre das bitte ab und lass es nicht so stehen wenns nicht stimmt. Event. Moderator zum editieren beauftragen .
Kann ja mal sein das einer nicht weiterliest :-)

Das man mit einem "Bin ja wachgeblieben - Kurs" eine solche Befähigung erwirbt würde mir Angst machen...

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Re: Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von bikeraper » So 26 Okt, 2014 5:45 pm

Nen normalen Sachverständigen machst doch auch nur über nen 3 Monats Kurs und dann bist Du bei Gericht zugelassen (So Du vorher Meister bist). Da es hier keinen "Meistertitel" gibt wird man u.U. etwas länger brauchen. Aber wie gesagt. Der Ordner ist in der Firma, ich schau am Montag nach oder ruf die Frau Dr. an die das Seminar gemacht hat.
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Re: Sicherheit und Vorschriften bei Showlaser

Beitrag von ekkard » Mi 29 Okt, 2014 12:12 am

Lade dir doch erst einmal unsere Vorschriften-Zip (ganz oben im Forum Lasersicherheit) herunter und lies sie dir durch. Zusätzlich sollte man als kommerzieller Betreiber die einschlägige Lasernorm DIN EN 60825 Teil 1 in der jeweils gültigen Fassung kaufen und beherzigen.
Ansonsten haben wir ein Suchmaschine, durch die man Stichworte wie Laserschutzbeauftragter, Sicherheitsmaßnahmen, Blenden, Melden, Sicherheitsanalyse und anderes suchen und die entsprechenden Diskussionen finden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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