Belegung Interlock

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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wastl007
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Belegung Interlock

Beitrag von wastl007 » Di 12 Aug, 2014 10:40 pm

Hi hab da mal ne kurze Frage.

Ich habe in der Norm gelesen dass der Interlock so ausgeführt sein muss dass er im offenen Zustand sperrt.

Wenn ich recht informiert bin ist das bei einigen günstigen Lasern nicht der Fall, diese können auch ohne angeschlossenen Interlock oder Adapterstecker betrieben werden.
Ist das rechtlich OK??

Oder deute ich die Norm falsch?

Grüße,
Bernst

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guido
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Re: Belegung Interlock

Beitrag von guido » Mi 13 Aug, 2014 5:16 am

Nein,

das sollte so sein. Kein Interlockstecker -> keine Laserausgabe.
Aber in den letzten Jahren hat das selbst der letzte Chinese hinbekommen :-)
OK, da rede ich nun nicht von 300 Euro Kisten...

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Re: Belegung Interlock

Beitrag von wastl007 » Mi 13 Aug, 2014 7:49 am

Okay so hatte ich mir das auch gedacht.
Dann hat man auch die Sicherheit wenn der Interlock aus irgendwelchen gründen abreißt.

eine weitere Frage: kann es sein dass durch einen grating Effekt die Laserklasse herabgestuft wird obwohl der Laser aufgrund seiner Daten eigentlich eine höhere Klasse haben müsste?
Also z.B. Laserdiode wäre 3B aber das Gerät wird 3R klassifiziert weil die austretenden Strahlen schon auf mehrere aufgeteilt sind und der Einzelstrahl unter 3R fällt?

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linus
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Re: Belegung Interlock

Beitrag von linus » Mo 18 Aug, 2014 8:24 am

@guido:
leider nein. das muss man bei jedem gerät neu erklären. leider gibt es selbst im deutschen markt (erstinverkehrbringer :) ) geräte auch im 4-stelligen bereich, bei denen das nicht so ist. :shock:
wer sagt zwischen den zeilen zu schreiben, muss damit rechnen das dort auch gelesen wird.

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Sheep
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Re: Belegung Interlock

Beitrag von Sheep » Mo 18 Aug, 2014 8:45 am

wastl007 hat geschrieben: eine weitere Frage: kann es sein dass durch einen grating Effekt die Laserklasse herabgestuft wird obwohl der Laser aufgrund seiner Daten eigentlich eine höhere Klasse haben müsste?
Also z.B. Laserdiode wäre 3B aber das Gerät wird 3R klassifiziert weil die austretenden Strahlen schon auf mehrere aufgeteilt sind und der Einzelstrahl unter 3R fällt?
Ja das kann sein und ist auch oft so.
Zum Bsp. ein DVD-Brenner ist im geschlossenen Zustand (normaler Betrieb) ein Klasse 1 Lasergerät da keine schädliche Strahlung austreten kann.
Wenn man aber das Gehäuse öffnet und die Diode frei legt dann wird das Laufwerk zu einem Klasse 3B Lasergerät weil dann bis 200mW austreten können.

Es geht also bei der Klassifizierung immer um die Strahlung die aus einem Gerät austreten kann bei normaler Verwendung.

Anderes Bsp. ist unser 4000W-CO2-Pulslaser den wir hier im Geschäft zur Materialbearbeitung nutzen... wenn die Schutztüren zu sind ist das ein Klasse 1 Laser :D

Gruss Sheep
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Re: Belegung Interlock

Beitrag von ekkard » Mo 18 Aug, 2014 11:45 am

wastl007 hat geschrieben:kann es sein, dass durch einen grating Effekt die Laserklasse herabgestuft wird obwohl der Laser aufgrund seiner Daten eigentlich eine höhere Klasse haben müsste?
Also z.B. Laserdiode wäre 3B aber das Gerät wird 3R klassifiziert weil die austretenden Strahlen schon auf mehrere aufgeteilt sind und der Einzelstrahl unter 3R fällt?
Was 'linus' schrieb, ist korrekt. Die Klassifizierung ist das Ergebnis einer quellenbezogenen Gefährdungsanalyse. Die Frage ist also, welche Strahlung die Apertur (der Arbeitsöffnung einer Lasereinrichtung) verlässt und nicht, was dahinter geschaltet wird. Es sei denn, die optische Einrichtung (Grating, Linse) ist fest verbaut und schließt den eigentlichen Strahlungserzeuger ein. Dieser muss, wenn man den Einschluss (die Box, das Gehäuse oder die Optik) entfernt, strahlungslos werden und bleiben. Anderenfalls bleibt es bei der (höheren) Klasse des Strahlungserzeugers.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Belegung Interlock

Beitrag von wastl007 » Mo 18 Aug, 2014 1:30 pm

Hi

Vielen Dank für die Antworten!!

Gehen wir mal davon aus man müsste um den Laser frei zu legen und den Grating-Effekt zu umgehen das Gehäuse komplett auseinander nehmen. (also nicht nur 3 Schräubchen sondern tatsächlich mehrere Gehäuseteile entfernen.)
Reicht das dann damit das Gerät niedriger klassifiziert werden kann? (sofern der Einzelstrahl natürlich unter 3r fallen würde)
Denn bei einem CD-Laufwerk schaltet der Laser doch auch nicht ab nur weil man das Gehäuse entfernt oder?

Grüße,
Bernst

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Re: Belegung Interlock

Beitrag von Sheep » Mo 18 Aug, 2014 1:58 pm

Soviel mir bekannt ist muss das Gerät keine automatische Emissionsunterbrechung haben wenn man zum öffnen des Gehäuses Werkzeug benötigt.
Kann aber sein das ich mich irre :roll: wäre schön wenn das jemand bestätigen könnte :wink:

Gruss Sheep
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Re: Belegung Interlock

Beitrag von linus » Mo 18 Aug, 2014 2:19 pm

das sehe ich auch so. mit werkzeug öffnen keine abschaltung notwendig, aber:

der CD-spieler/brenner schaltet den laser ab sobald die schublade geöffnet wird (kein werkzeug notwendig)
oder bei service -öffnungen zB justieröffnung für dichro die mt rendelschrauben zu öffnen ist dann ist eine abschaltung (doorswitch) notwendig
wer sagt zwischen den zeilen zu schreiben, muss damit rechnen das dort auch gelesen wird.

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Re: Belegung Interlock

Beitrag von ekkard » Di 19 Aug, 2014 11:35 pm

Sheep hat geschrieben:Soviel mir bekannt ist muss das Gerät keine automatische Emissionsunterbrechung haben wenn man zum öffnen des Gehäuses Werkzeug benötigt.
Korrekt, so ist das! Das ist gemeint mit "fest verbaut". Der von mir eingefügte Nachsatz bezieht sich auf Komponenten, die nur aufgesteckt oder eingerenkt werden. (Sorry, das war ein Gedankensprung meinerseits.)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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