"Unterwiesene Personen"

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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stingray
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"Unterwiesene Personen"

Beitrag von stingray » Do 03 Okt, 2013 11:49 pm

Hallo Ekkard,

ich habe in Kürze eine Tanz-Show-Veranstaltung mit Laser-Einsatz.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist ein TÜV-konformer Aufbau für das Publikum problemlos möglich (vor allem was den Mindestabstand zum Publikum und die 2,7m über begehbaren Flächen betrifft).

Nun ist es jedoch so, dass die Bühne ca. 1m erhöht ist und im hinteren Bereich eine relativ niedrige Decke hat. Zudem ist es für das Publikum natürlich schöner, wenn die Laserstrahlen von hinten kommen und die Tänzer im Vordergrund stehen als wenn die Projektoren vor den Tänzern hängen (mehr optischen Tiefe, Integration von Tänzern und Lasern).
Somit wäre es so, dass im (abgesperrten) Bereich der Tänzer die Mindesthöhe von 2,7m sowie der Mindestabstand nicht eingehalten werden könnte.

Jetzt habe ich einmal den Begriff "unterwiesene Person" gehört, d.h. wenn Mitwirkende der Show in einem bestimmten Gefährdungsbereich agieren, können die TÜV-Anforderungen "umgangen" werden sofern die Mitwirkenden schriftlich eingewiesen wurden (nicht im direkten Austrittsbereich bewegen, Blickrichtung nur nach vorne, etc.) und dafür unterschrieben haben.
Ich erinnere mich hierzu auch z.B. an einen Bericht zu den Wagner-Festspielen in Bayreuth, die einen ähnlichen Fall hatten bei dem ein großer Lasertunnel in Richtung Publikum projiziert wurde, in den dann die Schauspieler gingen; der Projektor war dabei in Bodennähe aufgestellt.

Zur Info: es handelt sich bei mir um drei Projektoren, einer mit 1,5W Weißlicht sowie zwei mit 500mW DPSS-Grün.

Fazit: stimmt das mit der Möglichkeit der Einweisung incl. Unterschrift oder ist das Humbug und ich bin auf dem komplett falschen Dampfer?

Gruß,
Reinhardt

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Re: "Unterwiesene Personen"

Beitrag von hoerster » Fr 04 Okt, 2013 2:23 pm

Moin,

ja, das stimmt.
Schausteller können sich im Laserbereich aufhalten, wenn diese vorher vom LSB unterwiesen wurden. Dazu gehört aber auch die Kennzeichnung des Laserbereiches durch Warnschilder und Hinweise hinter der Bühne, sowie eine LED am Projektor, damit diese Wissen, woher die "Gefahr" kommen kann. Absprechen wann der Lasereinsatz erfolgt und dass die Schausteller dann nur in Richtung Publikum schauen.. Das lässt du dir auch unterschreiben. Schutzbrillen á la Kvant wären sicherlich zum Vorteil bei Laiendarstellern.

Dass die Projektoren all die üblichen Warnhinweise und Sicherheitsvorkehrungen haben und ein Sicherheitskonzept erstellt wurde und eine TÜV Abnahme gemacht wurde in diesem Fall etc., setzen wir mal voraus.

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Re: "Unterwiesene Personen"

Beitrag von ekkard » Fr 04 Okt, 2013 4:18 pm

Was 'hoerster' aufgezählt hat ist korrekt.

Die Show muss einstudiert sein und die Akteure wissen, wie sie im Moment der Strahlfreigabe zu stehen haben. Daher die zuvor schon genannten Bodenmarkierungen ggf. Abschrankungen, die "umtanzt" werden müssen.
Der Laserschutzbeauftragte muss darauf achten, dass Pailletten und ähnliche spiegelnde Gegenstände (Broschen, Haarspangen) die Hintermänner und -Frauen nicht blenden. Es ist also eine gute Idee, die "Rückseiten der Tänzer" nicht-spiegelnd zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: "Unterwiesene Personen"

Beitrag von stingray » Sa 05 Okt, 2013 1:43 am

Super, vielen Dank, Ihr habt mir sehr weitergeholfen...

Die meisten Punkte treffen zu, die restlichen können problemlos ergänzt werden.

Und ja, die Show wird komplett einstudiert und choreografiert, die Trainer und Tänzer sind sogar bei der Laser-Konzeptionierung mit dabei.

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