SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Beitrag von SLSVch » Do 26 Aug, 2021 5:46 pm

Hallo werte und geschätzte Laseristinnen und Laseristen

Wir sind gerade dabei den Schweizer Laser-Show Verband zu gründen (www.SLSV.ch).
Abgesehen von Mitgliedersuche, bei Interesse, wollten wir einmal grundsätzlich in die Runde fragen, wie Ihr die aktuelle Umsetzung der NISSG / V-NISSG durch das BAG seit dem 1.12.2020 erlebt?

Was haltet Ihr grundsätzlich von der ganzen Gesetzgebung?
Kommt Ihr damit gut zurecht oder macht es Euch konkrete Probleme und wenn ja, welche?
Was haltet Ihr vom Online-Portal? Ist es praktisch gestaltet usw. oder hättet Ihr Verbesserungsvorschläge?

Antworten hier oder besser direkt an unser E-Mail Postfach: laser@SLSV.ch
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ndm
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Re: SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Beitrag von ndm » Di 14 Sep, 2021 4:01 pm

Tach Leute.
Ich hab ja den "kleinen" Kurs gemacht, da der grosse so exorbitant teuer ist.
Mir ist aufgefallen, dass bei einer Indoor Veranstaltung ohne Publikumsbestrahlung weder die Leistung, noch die Wellenlänge und auch keine Differgenz angegeben werden muss, wenn man die Show im Portal anmeldet.
In der heutigen Zeit, wo die starken Chinakisten schnell mal 5-15W Leistung haben, ein bisschen fahrlässig.
Ansonsten hat bis jetzt alles geklappt. Lasermeldung im Portal platziert, Bestätigungs e-mail bekommen. Fertig.
Irgendwann werde ich wohl den grossen Kurs machen (müssen). Kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, wie man vier (4 !) Tage mit halbwegs intressantem Stoff füllen kann.
Ich hoffe natürlich, dass es vielleicht mal ein günstiges "upgrade" Angebot geben wird...

Grundsätzlich ist die neue Regelung, auch wenn ich es noch immer als viel zu teuer empfinde, eine klare Verbesserung gegenüber der vorhergehenden Gesetzeslage.

Gruss Andi

PS : Einen Verband würde ich begrüssen, da man so eine stärkere Stimme gegenüber dem BAG hat.
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Re: SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Beitrag von SLSVch » Fr 17 Sep, 2021 9:27 am

Hallo Andi

Danke einmal für deine Reaktion und Antwort. Wir würden uns erlauben nach offizieller Gründung dich als Mitglied anzufragen. Aber wie es scheint, bist du im Grossen Ganzen zufrieden mit der Umsetzung durch das BAG? Du schreibst, du würdest einen Verband begrüssen, damit man gegenüber dem BAG eine stärkere Stimme hätte. Was aber sind denn deine Themen, für die du eine Stimme beim BAG haben müsstest oder gerne hättest? :freak: Du kannst mich sonnst auch gerne einmal anrufen, um ein paar Worte zu wechseln: +41 78 855 42 42, ausserhalb Bürozeit.

PS: Die Leistung bei Overhead Projektionen ist daher nicht begrenzt, weil du als Anwender dafür verantwortlich bist, dass es 1. keine (unerwünschte / unkontrollierte) Reflektionen geben darf und 2. du keine Brände usw. verursachst, sowie keine Dritten gefährdest (und alle anderen entsprechend instruierst). Wenn diese (alle) Gefahrenquellen beseitigt sind, spielt die Leistung keine Rolle mehr und stellt nach meinem subjektiven Verständnis daher kein Problem dar, Aussenveranstaltungen müssten dann jedoch mit Luftraumsbestrahlung gemeldet werden, wenn keine begrenzende Zone gewählt werden könnte. Und sonst Strahldämpfungskarte / Zonen anwenden und ggf. ausgewählte Bereiche bewusst nicht bestrahlen.

Ich nutze privat Overhead von 3W über 6W bis 10W in einem 12.5m Bastelraum, ist kein Problem soweit. Die Strahlen treffen auf eine weisse Beton-Wand und strahlen hinter meinem Rücken diffus etwas ab und das trifft meine Augen nicht. Brandlöcher habe ich keine an der Wand, nur meine PA, das war noch vor meiner V-NISSG Ausbildung, habe ich bei Einzelbeam-Tests mit voller Leistung mit meinem SwissLas PM10000RGB-CB einmal fast in Brand gesteckt aber so lernt man halt.

Gruss Martin Röthlisberger
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Re: SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Beitrag von DrAcid » Fr 17 Sep, 2021 1:15 pm

Hallo zusammen

Ich finde es toll, dass es einen Laser-Show Verband gibt. Ich empfinde die neue Gesetzgebung im weitesten Sinne als unnötig und die Umsetzung davon in einigen Punkten als höchst fragwürdig.
  • So habe ich z.B. eine (ganze) Lasershow beim METAS mit dem LASRA kostenpflichtig messen lassen, diese Messung wurde aber durch das BAG nicht akzeptiert, ich musste eine händische Rechnung eines einzelnen subjektiv gewählten Bildes nachreichen und da frage ich mich schon, was für einen Sinn das macht?
  • Die MZB empfinde ich als falsch, wenn das stimmte, wäre ich längst blind oder hätte einen Augenschaden. Ich habe aber keinen Schaden, habe mich auf Netzhautschäden durch Laser konkret diesen Februar von einem Augenarzt testen lassen. By the way: Und in der Norm 60825-1, welche in einen normativen- sowie nicht normativen Teil unterteilt ist, findet man die MZB Formel nur im nicht-normativen, also nicht zwingenden Teil und für den aufmerksamen Leser steht auf S. 63 im 4. Absatz der besagten Norm dem Sinne nach, dass man diesen Grenzwert NICHT als Grenzwert für Expositionen am Arbeitsplatz oder die Allgemeinheit heranziehen soll. Und was macht das BAG und die ganze Welt?
  • Dann erlaubt die Laser-Show Norm 60825-3 meiner Absicht nach, das Abweichen von den Sicherheitsdistanzen in kleineren Räumen, was jedoch, und anderes mehr, durch das BAG willkürlich nicht erlaubt wurde. Wie auch z.B. das Überwachen der Laseranlagen durch Dritte usw.
  • Die V-NISSG ist äusserst mangelhaft und orientiert sich weitestgehend nicht an der Praxis sondern an einer theoretischen Ideologie. Es werden gesetzlich Informationen gelistet, von denen man im Kurs lernt, dass diese nicht anwendbar sind und auch im Onlineportal kann man die Felder mit "n.a." befüllen.
  • Dann gibt es in der angewendeten Praxis andere absolut unnötige und willkürliche Forderungen durch das BAG, auf die man dann seitens BAG nicht verzichten kann. Nach meinem Verständnis ein Ausdruck von Behördenwillkür und Gängelei. So haben meine SwissLas CB Laser alle dieselben Scanner- und Strahldaten, was dazu führt, dass die MZB Berechnung für die max. Ausgangsleistung vom 3.6W bis zum 10W jeweils exakt dasselbe Ergebnis in mW ergibt. Trotzdem verlangt das BAG einzelne Rechnungen mit demselben Ergebnis, was ich als total deplatziert empfinde, denn die Konsequenz ist schon im Vornherein klar und selbst wenn das bewiesen ist, beharrt man trotzdem darauf.
  • Dann wird in aktueller Praxis die Bekanntgabe der Leistungseinstellung am Laser (Publikumsbestrahlung) vom BAG verlangt, obwohl dies 1. gesetzlich gar nicht gefordert ist (= einmal mehr Behördenwillkür) und 2. aufgrund dem Leistungsverhalten der Dioden im unteren Bereich gar keinen Sinn macht, das wisst ihr mutmasslich alle.
  • Mir wurde durch das BAG nach einer Eingabe allen Ernstes eine Leistungskorrektur am Laser von 0.1%, von 7.58% auf 7.48% vorgerechnet, mit ein paar Kommastellen mehr, :lol: , die ich weder in meinem Laser, noch in Beyond einstellen kann, noch dazu bei logarithmischer Ansteuerung, die sowieso keinen Bezug zu linearen Verhältnissen hat und Laser und Pangolin nur Eingaben in 1% Schritten zulässt.
  • Man kriegt den Eindruck nicht los, dass das BAG vom Thema total überfordert ist und die Kompetenz gar nicht hat, die Situation, welche sie als Obrigkeit kontrollieren will, zu verstehen. Genauso das Thema der MZB.
  • Die Online Eingabe ist sehr umständlich und mühsam, vor allem, wenn man einige Veranstaltungen hat. Warum muss ich jedes Mal einen SaNa hochladen, selbst wenn ich selbst nur die Kontrolle habe? Wissen die nicht, wer den Nachweis hat und wer nicht?
  • Die Einzeldiodenforderungen bei den Lasern ist absolut unnötig, bei der MZB Berechnung bewertet man auch nur den Worst case, also Weiss, alle Dioden voll an und die Impulsdauer.
  • Die MZB Berechnung könnte man online-automatisieren, man muss dazu nur die Impulsdauer angeben, warum muss man das von Hand rechnen oder mit Excel?
  • Obwohl sich in der Vernehmlassung zur V-NISSG Laser-Anwender mit über 30-Jahren-Erfahrung gemeldet haben, ist das BAG auf nichts davon eingetreten, sondern hat allein nur eine subjektive, höchst theorieverliebte Ideologie ohne Praxisbezug alleinig umgesetzt.
  • Und und und und, es nimmt fast kein Ende.
  • Ich bin der persönlichen Ansicht, dass die neue V-NISSG Gesetzgebung und vor allem auch die aktuell umgesetzte Praxis durch das BAG weitestgehend für den runden Ordner und menschenunwürdig ist.
  • MZB 1 im Publikumsbereich, (wenn auch da schon falsch und unnötig tief), hätte nach SLV (Schweiz) bereits Gültigkeit gehabt. Die neue Verordnung bringt also keine wirkliche zus. Sicherheit und beschreibt viel mehr ein unnötiges Bürokratiemonstrum, dass sich durch den fehlenden Paraxisbezug Beamte im Elfenbeinturm der arroganten Abgehobenheit ausgeheckt haben.
  • Selbst Anwendungen, die seit Jahrzehnten ohne Zwischenfall laufen, wurden durch die V-NISSG von heute auf morgen verboten. Es wurde sich durch das BAG null und nichts an der Praxis und dem Gewohnheitsrecht orientiert.
  • Überhaupt, was auch in einem SRF Artikel bestätigt wurde, https://www.srf.ch/play/tv/-/video/-?ur ... 002ee11269 gibt es in der Schweiz keinen einzigen nachgewiesenen Fall von einem Netzhautschaden durch eine Laser-Show, der auch in der Schweiz produziert wurde und trotzdem wird die Laser-Show zu Tode reguliert. Das ist meiner Ansicht nach nicht hinnehmbar!
Und as alles ist noch nicht einmal alles, die Story geht noch viel weiter, wie z.B. das Löschen und wieder neu erstellen einer Anmeldung, wenn sich etwas geändert hat. Es ist praktisch unmöglich zwei Wochen im Voraus alles einzugeben. Wenn man als Laserist auf den Platz kommt, ist meist etwas anders, als angedacht usw.

Und noch kommt dazu: Man hat eine Sachkundeausbildung gemacht und abgeschlossen. Im Normalfall ist man nach einer Prüfung frei, seine Kunst auszuüben aber nach V-NISSG und aktueller Praxis darf man gar nichts selbst entscheiden, auch das ist absolut nicht hinnehmbar, schon gar nicht, weil Show-Laser weitestgehend ungefährlich sind. Es gibt sicher Grenzen und keiner von uns will ein Auge kaputt machen aber die Grenzen sind definitiv nicht bei MZB 1, das weiss jede Person aus empirischer Erfahrung, die selbst einen Show-Laser betreibt. Wenn MZB 1 die Wahrheit der Show-Laser Thematik wäre, wären wir alle längst blind!

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Re: SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Beitrag von Sheep » Mi 22 Sep, 2021 3:20 pm

Hoi zämä :D

Ich habe fast 10 Jahre lang Lasershows gemacht in der Schweiz.
Fast immer mit Publikumsbestrahlung und auch alles immer sauber angemeldet.

Ich bin mit dem LASRA seit dessen Entwicklung vertraut und sah das als grosse Chance Lasershows endlich mal vernünftig messen zu können.
Leider gab es das LASRA nie zu kaufen (kann man das heute kaufen?) aber das müsste ich als Showproger natürlich haben um schon bei der Programmierung Hotspots erkennen zu können um die Show zu optimieren.

Nun wird mit der neuen Prüfung wieder ein neuer Weg eingeschlagen und vom LASRA spricht plötzlich niemand mehr.
Darum und natürlich auch wegen Corona habe ich die Laserei in den letzten 2-3 Jahren fast komplett auf Eis gelegt.

Aber ihr wisst ja wie das ist... einmal süchtig nach Strahlung kommt man nie mehr ganz davon los :freak:
Deshalb habe ich heute auch spontan wieder mal ins Forum geschaut und diese Diskussion entdeckt.

Falls es was hilft wäre ich nicht abgeneigt dem Verband beizutreten da dieser ja sowieso gratis ist :wink:

Gruss aus dem Zürcher Oberland
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Re: SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Beitrag von SLSVch » Di 26 Okt, 2021 1:03 pm

Hallo zusammen, interessierte Laseristinnen und Laseristen

Wir haben den Schweizer Laser-Show Verband SLSV per 11.10.2021 offiziell gegründet. Hier findest Du bei Interesse das Antragsformular: www.SLSV.ch/dl/Antrag_Mitglied.pdf

Der damals ad hoc entstandene Web-Auftritt wird in Kürze aktualisiert und professionalisiert. www.slsv.ch

Es würde uns freuen wenn Du uns unterstützt, indem Du uns im Laser-Umfeld bekannt machst und über uns sprichst, danke.

Gruss Martin Röthlisberger
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Re: SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Beitrag von ndm » Do 04 Nov, 2021 9:12 am

Der Downloadlink funktioniert nicht.
Hier der funktionierende : https://www.slsv.ch/dl/Antrag_Mitglied.pdf
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Re: SLSV.ch (Schweizer Laser-Show Verband)

Beitrag von ndm » Fr 24 Dez, 2021 10:20 am

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