etwas trockene sicherheitstheorie

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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ingo
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etwas trockene sicherheitstheorie

Beitrag von ingo » Fr 23 Feb, 2001 7:01 pm

Hi Freaks ! hier ein paar nützliche formeln um Laserleistungen u.s.w zu berechnen <BR>nemt euch auf jedenfall etwas zeit dafür,weils nich grade ein kurzer und einfacher text ist !<P>Anhang 4A <BR>Der Anhang 4A ist sachlich übernommen aus DIN EN 207 "Persönlicher Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)". <P>Empfehlung für die Verwendung von Laserschutzbrillen <P>Dieser Anhang gibt Empfehlungen für die Auswahl von Laserschutzbrillen entsprechend dem Lasertyp und den Einsatzbedingungen. <P>1<P>Laserarten <BR>Hinsichtlich ihrer Betriebsdauer bzw. Impulslänge kann man verschiedene Laserarten unterscheiden. Die Grenzen zwischen den einzelnen Laserarten sind weder durch physikalische noch durch biologische Faktoren scharf zu ziehen und daher nur als Richtwerte anzusehen. <P>2<P>Bestimmung der Schutzstufe <BR>2.1<P>Allgemeines <BR>Bei den folgenden Berechnungen der Leistungs- oder Energiedichte ist der tatsächliche Strahldurchmesser (kleinster Kreis, der 63 % der Laserleistung bzw. -energie enthält) zu verwenden. Bei nichtkreisförmigen Querschnitten ist analog zu verfahren und das kleinste Rechteck zu verwenden, das 63 % der Laserleistung bzw. -energie enthält. <P>Bei divergenter Laserstrahlung (z. B. von Lichtwellenleiterenden oder Diodenlasern) kann der Strahldurchmesser in 10 cm Abstand vom Divergenzpunkt den Berechnungen der Leistungs- bzw. Energiedichte zugrunde gelegt werden. <P>2.2<P>Dauerstrichlaser (D) <BR>Die Leistungsdichte E des Laserstrahls errechnet sich aus der Laserleistung P und dem Strahlquerschnitt (bzw. der Grenzfläche) A wie folgt: <P><BR>P<BR>E = ---<BR>A<P>Anschließend kann die erforderliche Schutzstufe aus der Spalte D von Tabelle VI, die der Wellenlänge des Lasers entspricht, entnommen werden. <P>2.3<P>Gepulste Laser (I und R) <BR>Die Energiedichte H des Laserstrahls errechnet sich aus der Impulsenergie und dem Strahlquerschnitt (bzw. der Grenzfläche) A wie folgt: <P><BR>Q<BR>H = ---<BR>A<P><BR>Für Laser im Wellenlängenbereich zwischen 400 nm und 1400 nm ist die Energiedichte H zusätzlich wie folgt zu korrigieren: <P>Ist die Impulswiederholfrequenz des Lasers u (in Hertz), dann ist die Gesamtzahl N der Impulse innerhalb der betrachteten Zeitbasis von 10 s <P><BR>N = 10 s - u<P>Dann ist der Wert für die errechnete Energiedichte mit N1/4 zu multiplizieren: <P><BR>H' = H . N1/4<P>Anschließend kann für H ' die erforderliche Schutzstufe aus der Wellenlänge und Art des Lasers entsprechend Spalte I, R (Tabelle VI) entnommen werden. Ferner ist für alle Impulsfolgen die mittlere Bestrahlungsstärke zu berechnen und eine Berechnung nach Abschnitt 2.2 durchzuführen. Ergibt sich dabei eine höhere Schutzstufe, ist diese zu verwenden. <P>2.4<P>Modengekoppelte Laser (M) <BR>Die Berechnung kann wie unter Abschnitt 2.2 erfolgen. Als Laserleistung P verwendet man die Spitzenleistung in den Einzelimpulsen. Ferner ist wie in Abschnitt 2.3 für Laser im Wellenlängenbereich zwischen 400 nm und 1 400 nm H ' zu berechnen und anschließend die erforderliche Schutzstufe abzulesen. <P>3<P>Zeitbasis <BR>Die Laserschutzbrillen nach Tabelle VI sind nicht für dauernden Blick in einen Laserstrahl geeignet. Der Schutz ist im Hinblick auf die Transmission (Abschwächung des Laserstrahls) für Wellenlängen im Wellenlängenbereich über 400 nm auf 10 s, sonst auf 30000 s angelegt. Die Beständigkeit gegen Laserstrahlung wird in beiden Fällen für 10 s geprüft. <P>Möchte ein Anwender in Sonderfällen auch für Wellenlängen > 400 nm eine Zeitbasis zugrundelegen, die größer als 10 s ist, so muß er unter Beachtung der zulässigen Grenzwerte in DIN EN 60825-1 entsprechend höhere Schutzstufen auswählen. <P><BR>*lol* ich hoffe das es einigermaßen verständlich war ...:-) <P><BR>

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Re: etwas trockene sicherheitstheorie

Beitrag von ekkard » Sa 17 Mär, 2001 9:00 am

Ingo,<BR>ehe Du Dir hiermit weitere Mühe machst: Inzwischen kursiert das Amendment-2 (Zusatz) zur IEC 60825-1 mit völlig neuen (viel feiner abgestuften) Laserklassen. Dies wird Auswirkungen auch auf Lasershows haben. DIN 56912 (für Showlaser...) wird aufgehen in einem Teil 3 oder 4 der DIN EN 60825 (und dann mit den neuen Klassen).<BR>Gruß<BR>Ekkard<BR>
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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