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Ordungsamt sagt: kein Audience Scan mit Klasse 4

Verfasst: Do 12 Jan, 2017 12:56 pm
von Dr.Wurstmann
Tag zusammen,
soeben teilt mir das Ordungsamt für eine Veranstaltung mit: Klasse 4 darf niemals ins Publikum strahlen.
--> 3b wäre ok.

Auf die Frage woher sie das hat sagt sie vom Sachverständigen.
- ähhh bin ich falsch gewickelt oder irgendwas am Kopf.
Das ist doch Quatsch.

Interessant ist doch nach wie vor die Aufweitung, Bewegung der Strahlen und Sicherheitsabschaltung?

Oder hab ich da was falsch mitbekommen?
Sagt doch mal was dazu.

Ich bin verunsichert.
Danke
Dr. Wurstmann

Re: Ordungsamt sagt: kein Audience Scan mit Klasse 4

Verfasst: Do 12 Jan, 2017 2:24 pm
von Sheep
Ojee... jetzt seid ihr in DE genau so weit wie wir in der Schweiz :?
Sachverständige ohne Sachverstand... :roll:

Gib doch mal an das trotz Klasse 4 die Strahlung im Publikumsbereich die Energie eines Klasse 2 Laser nicht überschreitet :wink:
(Vorausgesetzt du hältst die MZB ein!)
Mal schauen was die dann sagen...

Re: Ordungsamt sagt: kein Audience Scan mit Klasse 4

Verfasst: Do 12 Jan, 2017 4:20 pm
von JETS
Sie soll dir den Namen vom Sachverständigen schreiben und unter welchen voraussetzungen der das beurteilt.
Wenn er einfach nur die Ausgangsleistung nimmt isses Klasse 4, rechnet er aber alle Parameter kannst Du sogar bis Klasse 1 runter kommen.

Re: Ordungsamt sagt: kein Audience Scan mit Klasse 4

Verfasst: Do 12 Jan, 2017 5:45 pm
von Dr.Wurstmann
Danke schonmal an alle.
-mal sehen was rauskommt.

Hab bereits gefragt nach dem Kontakt zum Sachverständigen.
Kam aber nichts.

Sie sagt mit 3b wäre das alles kein Problem.

Die Idee im Antrag gleich reinzuschreiben, das im Zuschauerraum klasse zwei nicht erreicht wird.

Danke

Re: Ordungsamt sagt: kein Audience Scan mit Klasse 4

Verfasst: Do 12 Jan, 2017 6:27 pm
von richi
Dr.Wurstmann hat geschrieben:Danke schonmal an alle.
Die Idee im Antrag gleich reinzuschreiben, das im Zuschauerraum klasse zwei nicht erreicht wird.
du erreichst 2 nicht ? sondern nur 1 1C 1M ?

krasse Show...

Re: Ordungsamt sagt: kein Audience Scan mit Klasse 4

Verfasst: Do 12 Jan, 2017 8:52 pm
von Dr.Wurstmann
Wie meinst du das?

Re: Ordungsamt sagt: kein Audience Scan mit Klasse 4

Verfasst: Do 12 Jan, 2017 11:07 pm
von ekkard
Hier taucht wieder eine Verwechselung von Eigenschaften der Strahlung auf der Senderseite mit solchen beim Empfänger auf. Die Klassifizierung ist ein reine Senderklassifizierung. Jeder Laserklasse sind bestimmte im Vorschriftenwerk beschriebene Maßnahmen zugeordnet. Weiter nichts!

Für die Lasershow und deren sicherheitstechnische Beurteilung ist die sendeseitige Laserklasse nicht relevant, sondern das, was davon am nächstgelegenen Zuschauerauge ankommt.

Insbesondere die Laserklasse 3b ist kein Kriterium dafür, dass ein Show sicher ist. Klasse 4 natürlich erst recht nicht!
Entscheidend ist, was nach all den Maßnahmen wie Aufweitung Bewegung und ggf. Streuung am Auge auftritt bzw. im Ein-Fehler-Fall auftreten kann. Es muss also geprüft werden, ob die Max. zul. Bestrahlung eingehalten wird und wie das im Einzelnen gemacht wird.

Re: Ordungsamt sagt: kein Audience Scan mit Klasse 4

Verfasst: Fr 13 Jan, 2017 1:31 pm
von Dr.Wurstmann
Danke Ekkard.