Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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Caballero
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Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von Caballero » Sa 18 Jan, 2014 3:09 pm

Hallo und griaß eich Gott miteinander,

es is ma jetzt a weng zwida, aber ich muss hier ein paar dämliche Fragen stellen die ich sonst im Netz nicht beantwortet bekomme. Hier scheint wirklich die geballte Kompetenz vorhanden zu sein und nicht nur Leute die zum x-ten Mal die Vorschriften aufgrund des Typenschildes runter beten ohne den speziellen Fall zu betrachten. Kurz zu mir.

Obwohl ich bei der Fa. Rodenstock an einem 8kW Laser mitarbeiten durfte, der für die Punktierung von Augen-Netzhäuten diente habe ich hinsichtlich Laser null Komma null Erfahrung, außer der, dass sich ein Kollege das Auge ausgeschossen hat. Deshalb habe ich speziell vor Lasern mit einzelnem Strahl (Laserpointern und ähnlichen Dingen) großen Respekt. Nun ist aber ist die Frage aufgetreten wie es sich mit den Laser-Effektgeräten (nicht Lasershows) verhält. Trotz mehrstündiger Recherche hier im Forum fand ich meine Fragen (noch) nicht gestellt.

Konkret: Die Jungsters (zum Teil schon volljährig) planen sich ein Laser-Effekt Gerät in den Party-Keller zu hängen und ich werde das nicht so einfach verhindern können bzw. darauf keine beliebig große Kontrolle haben. Es geht hier also weniger darum welche Drohungen, Appelle, Vorschriften, gutes Zureden etc. ich anwenden könnte damit sie es lassen, also vielmehr darum wie ich das bereits erworbene Gerät besser einschätzen und evt. Maßnahmen ergreifen kann die dessen Sicherheit erhöhen würden.

Das Effektgerät ist vom Typ Polarlicht. Da ich E-Techniker bin kann ich sagen, es gibt darin keine Schrittmotoren die Spiegeln drehen lassen, die bei einem Ausfall einen einzelner Strahl erzeugen würden. Tatsächlich hat die Laserdiode aber 100mW (Klasse 3B) und wird durch eine zig fach gebrochene Kunststoffscheibe gestrahlt. Dadurch spaltet sich das Licht in eine große Fläche, je nachdem wie diese Scheibe gerade gedreht ist. Man kann sie also drehen lassen, wenn man das will. Wie gesagt, auch im Stillstand entsteht kein einzelner Beam. Ansonsten ist das ganze vollständig gekapselt, das Licht kann wirklich nur durch diese Scheibe kommen.

Meine Frage: Wie gefährlich ist das Gerät einzuschätzen nachdem es praktisch unmöglich ist einen einzelnen Lichtstrahl zu erzeugen? Kann es trotzdem sein, dass durch diese Kunstoffscheibe Flächen entstehen die im bedenklichen Bereich liegen, oder ist das relativ harmlos einzuschätzen wie es von einigen Verkäufern und auch Betreibern in manchen Discos zu hören ist?

Und noch ein paar andere Fragen: Kann ich für den Fall, dass es durchaus gefährlich sein kann eine Art Graulinse, oder eine Weichzeichnerlinse eines Fotoapparates davor bauen, so dass auch ggf. gefährliche Flächen so weit aufgefächert werden, dass sie weitestgehend unbedenklich sind. Und falls ja, gibt es eine einfache Möglichkeit zu testen wie gefährlich die Sache noch ist, z.B. in dem man ein weißes Blatt Papier direkt vor die Linse hält und es von mir aus eine Stunde bescheinen lässt um zu sehen ob dort schwarze Flecken entstehen? Müsste das nicht so sein wenn es bedenkliche Stellen gibt und man das Papier so nahe an der Linse hat?

Ich weiß, das alles klingt jetzt extrem dilettantisch. Es ist aber nun mal so, dass ich mit Verboten und Vorschriften aufmarschieren kann, die Jungsters es dann aber doch heimlich betreiben und wenn dann was passiert niemanden damit gedient ist zu sagen, ich habe euch ja gewarnt. Und wirklich berechnen kann man das Teil wohl auch nicht. Also helfen mir keine Tipps, dass ich denen noch besser zusetzen muss, die sind mir durchaus klar. Ich würde viel lieber Maßnahmen ergreifen (wie z.B. die Weichzeichnerlinse) die bei dieser Art von Effekt (großflächiges Licht) auch kaum störend sein sollten.

Wäre super wenn ihr mir ein wenig dazu sagen könntet. Merci schon mal.

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ekkard
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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von ekkard » So 19 Jan, 2014 2:18 pm

Die erste Frage sollte lauten: Wo ist die Klassifizierung dieser (kompletten) Lasereinrichtung? (Prüfzeugnis, Zertifikat) Wenn nicht vorhanden, dann ist die Inbetriebnahme in der EU vor irgendwelchen Freunden und Bekannten eine öffentliche Vorführung und mithin nicht erlaubt. (Anzeige bei Staatlichen Amt für Arbeitsschutz oder Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Optik - oder wie die jetzt heißen mag). Zuständig ist die "Optische Strahlenverordnung".
Rein private Nutzung im Hobbykeller bei verdunkelten Fenstern durch eine Person ist natürlich nicht verboten. Nur sollte ein Unfall passieren, ist der Krankenversicherungsschutz perdü, falls der Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei geführt worden ist.

Eigentlich sollte ein Prüfzeugnis vorliegen, welches sagt, in welchem Abstand wie viel Bestrahlungsstärke erzeugt wird. Ohne diese Angaben ist der Betrieb eine Lasereinrichtung "Russisch Roulette".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von undineSpektrum » Mo 20 Jan, 2014 6:40 am

Hallo Caballero,

Du schreibst in der Tat zu einem interessanten Problem... vor vielen Jahren hatte ich so etwas ähnliches auch mal erlebt ( als Aufsicht im Jugendzentrum eine mittelgroßen Stadt in NRW ... )

Mal als - wie ich denke - für Dich vielleicht hilfreiche "Handreichung":

Deine Frage(n) stellen sich aus meiner Sicht auf zwei verschiedene Arten, zuerst mal die "lasertechnologische Seite", also konkret auf das Gerät bezogen:
Wie ekkard ja schon schrieb, das Gerät als ganzes ( so wie es ausgepackt und aufhängt werden soll ) muß ja irgendwie als Lasereinrichtung klassifiziert sein, dass ist sicher. Zumal schon, da Du ja weißt, dass ein 100 mW Leistung erzeugender Laser darin eingebaut ist.
Betrachte das Gehäuse von außen ob Du neben irgendwelchen obligatorischen Prüfzeichen wie CE-Kennzeichnung ein gelbes Schild mit schwarzem Rand o.ä. auf dem Gerät findest auf dem dann in deutscher Sprache steht "Laser Klasse 2M, Nicht in den Strahl blicken... usw." o.ä. oder ob dasselbe in der Bedienungsanleitung zu dem Gerät beschrieben und abgebildet ist...

Falls nicht ist der Laser nicht klassifiziert -> ist so wie ein ungeprüfter Eigenbau o.ä. und darf nicht in dem von Dir geschilderten Rahmen betrieben werden wie ekkard es schrieb, d.h. der Betrieb der Anlage steht in dem von Dir geschilderten Rahmen geltendem Recht entgegen.

Ist der Laser in der beschriebenen Form klassifiziert als "Klasse 1 oder 2 oder 2M" ist der Betrieb gefahrlos möglich, die Youngster sollten allerdings - wenn sie so etwas benutzen - über die Gefahren aufgeklärt werden, wenn es eine Laserklasse 2 oder 2M ist - meine persönliche Einschätzung.

Ist der Laser als Klasse 3R / 3B oder 4 klassifiziert -> Kein Betrieb in dem von Dir geschilderten Rahmen ohne entsprechende Anmeldung des Gerätes...
Es gelten in jedem Fall die entsprechenden Verordungen wie OStrV, usw....

Leider schreibst Du nicht in welchem Zusammenhang Du zu den Jugendlichen stehst... Erziehungsberechtigter / Aufsichtsperson / Lehrer etc. ... und wo die Veranstaltung stattfinden soll ( Partykeller bei Dir zuhause / im Jugendzentrum oder wo .... ? )
Daraus ergeben sich aus meiner Sicht viele Möglichkeiten, mit denen Du bei Bedenken hier einschreiten kannst ohne gleich die Entsprechenden Vorschriften o.ä. zu zücken...

Nur soviel dazu : Was bei Dir zuhause abläuft entscheidest grundsätzlich erstmal Du selber... insbesondere bei Personen unter 18 Jahren... da greifen vielleicht erzieherische Maßnahmen oder das Gespräch darüber indem vielleicht ein Kompromiß ausgehandelt werden kann -> andere Lichtshow oder ein ungefährliches/zugelassenes Gerät für die Lasershow ( Klasse 2 M ) im Partykeller - die gibt es ja auch zu durchaus Preisen unter 100 €.
In der Schule gibt es andere Strategien -> Entscheidung der Schulleitung / Schulveranstaltung ja oder nein / keine Laser > Klasse 2 .... usw.
In einer öffentlichen Einrichtung entscheidet der Träger / Betreiber in letzter Instanz - weise dabei am besten auf Deine Bedenken hin und ggf. auch die geltenden Vorschriften usw...

Ich würde als Erziehungsberechtigter notfalls das Gerät einkassieren wenn es tatsächlich gefährlich sein kann -> Nicht klassifiziert oder als Klasse 3B oder 4 laut Typenschild oder Bedienungsanleitung eingestuft.
Ein Laser der Leistung 100 mW ist im sichtbaren Bereich (Lasershow) erstmal ein Gerät welches ich als Laser der Klasse 3B einstufen würde... und es somit nicht zulassen würde, das Ding einzuschalten.
Und ja: Du darfst als Erziehungsberechtigter oder Aufsichtsperson einer privaten oder öffentlichen Einrichtung das Gerät einziehen, wenn Du vor Gefahren schützen und ggf. einen Gesetzesverstoß unterbinden willst... das ist völlig außer Frage...
Ich kann Dir gerne den Hinweis auf eine ungefährliche und für diese Zwecke geeignete Lasershow für den Partykeller o.ä. geben... ist auch klassifiziert ( Klasse 2M ) die ein sich bewegendes Punktefeld erzeugen... :)

Soweit meine Erfahrungen dazu. ( Ohne Konkrete Laserdaten usw. bis auf die Leistungsangabe )
Zur Aufklärung über die Gefahren und Sicherheitsvorschriften bzgl. Lasern, gebe ich hier nochmal folgenden Link an - er geht auch für die Laserklassen ein und was sie konkret bedeuten:
http://www.bgetem.de/share/wbt_laser/evolution.html
Wie schon anderswo gesagt, können wir alle hier keine Gutachten oder rechtsverbindlichen Aussagen zu so etwas machen, sondern es sind immer konkrete Fälle mit Zahlen und Fakten nötig dazu - ich bringe es bei Sicherheitsproblemen immer gerne mit der Formel auf den Punkt:
"Es gibt für jeden Fall eine gültige Formel, aber keine Formel die für jeden Fall uneingeschränkt gilt...!"

Grüße,

Undine

Caballero
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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von Caballero » Mo 20 Jan, 2014 1:20 pm

Hallo Undine,

vielen Dank für die umfassenden Erklärungen, die die Aussagen von Ekkard für mich weiter konkretisieren. Was mir absolut bewusst ist, ich kann von niemanden ein Gutachten oder gar eine rechtsverbindliche Auskunft erwarten. Es geht mir bei der Sache wirklich nur um eure, vor allem technische Einschätzung.

Zu den rechtlichen Randbedingungen, über die ich mich weitestgehend informiert habe. Die Betreffenden sind eine Mischung aus Jugendlichen zwischen 17 und 19 Jahren. Somit habe ich nicht den vollen Durchgriff den es bräuchte um aufgrund von Bestimmungen das Gerät einzuziehen. Ich könnte allerdings den Betrieb in dem (rein privaten) Partykeller unterbinden indem ich ihnen die Schlüssel entziehe, denn dafür bin ich zuständig. Ich mache das aber deshalb nicht, weil es mir zig mal lieber ist, dass sie ihre Feierlichkeiten in meinem Umfeld machen als dass dies irgendwo anders statt findet. Und damit bin ich in den geschilderten Problemen. Wie erwähnt, ich kann absperren und sagen: „hier nicht“. Nur setzen die sich dann jede Feier ins Auto und fahren wo anders hin wo sie es doch tun werden (irgendwelche Eltern sind immer grad nicht zu Hause). Dann hab ICH zwar den rechtlichen Aspekten Genüge getan, nur hab ich der Sache auch gedient? Abgesehen davon ist rein statistisch gesehen eine Autofahrt (vor allem jetzt bei winterlichen Verhältnissen) vermutlich um ein vielfacher gefährlicher als dieser spezielle Lasereffekt. Das sind so meine Gedanken. Isoliert betrachtet wäre die Sache also einfach und klar, aber mit allen Randbedingungen eben nicht.

Wie gesagt, mir ist bewusst, dass mir niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann, vielleicht aber eine Einschätzung mit technischem Hintergrund. Um auf Deine Fragen zu kommen. Auf dem Gerät befindet sich das gelbe Schild und der Hinweis, dass ein Klasse 3B Laser (100mW) verbaut ist. Darüber hab ich mich auch informiert bevor ich die Fragen stellte. Dort steht aber auch, dass man sich diesem Strahl nicht aussetzen darf, wenn das Gehäuse geöffnet wird (ist mir klar, hat ja auch mit dem Normalbetrieb nichts zu tun). Unter anderen bietet thomann so ein Gerät an: thomann.de/de/stairville_dj_lase_polar_200.htm

Meiner Einschätzung nach sollte das Gerät unbedenklich sein, da ja keinerlei rotierende Spiegel stehen bleiben können und somit der 100mW Laser niemals auf einen einzelnen Punkt gestrahlt wird, womit die Gefahren der Klasse 3B begründet wären. Das Ergebnis ist immer breit aufgefächert, was natürlich kein Garant dafür ist, dass meine Beurteilung richtig ist. Rein rechnerisch sollte die Belastung die für ein Auge zutreffend sein könnte unter 1mW liegen. Aber ist das auch wirklich so? Klar, das kann und will niemand sagen und ausrechnen kann man es bei derartigen Effekten dann leider doch nicht. Gibt es nicht eine einfache Möglichkeit das zu mindestens grob zu testen? Evt. ein Versuch mit dem ich den Jungsters ggf. sogar die Gefahr drastisch vor Augen führen kann z.B. durch ein geschwärztes Papier? Das würde im Gegensatz zu nackten Vorschriften und Verboten mit Sicherheit mehr bewirken, wenn es denn wirklich gefährlich ist.

Merci für eure Hilfe
Schöne Grüße
Andreas

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von ekkard » Mo 20 Jan, 2014 10:53 pm

Ganz grob ja: Wenn das ein Laser ausschließlich im Spektralbereich blaugrün bis rot (500 bis 700 nm) ist, und sich die Punkte nicht oder nur langsam bewegen, dann dürfen die diffusen Lichtreflexe an einer hell getünchten Wand (oder Leinwand) im Dunkeln keine nennenswerten Nachbilder erzeugen. Ist das so, dann kann man die direkten Strahlen als zulässig betrachten. Schwierig wird es bei reinem Grün. Dort ist das Auge sehr empfindlich, und auch diffuse Reflexe blenden bereits, obwohl der Grenzwert unterschritten wird. Wenn also rein grüne Strahlung als diffuser Lichtreflex ein Bisschen blendet, dann ist das immer noch zulässig. Man darf sich nur nicht selbst belügen! (Anschauen, Augen schließen, bis 5 zählen, Zwinkern, - wirklich k e i n Nachbild mehr?).

Ein weiteres Indiz: Bei heller Allgemein-Beleuchtung sind die Reflexe kaum noch zu sehen. (Klasse 3R Grenzwert 5-fach überschritten ist dabei bereits gut erkennbar! Dann ist die Sache bereits gefährlich.)

Aber: niemals in einen ungeprüften Laser direkt reingucken u n d zur Prüfung alle Spiegelchen, blanke Metallgegenstände etc. beseitigen oder mit matter Farbe übermalen!!!
Klasse 3B/100 mW ist definitiv ungesund fürs Auge. Diffuse Reflexion ist bei einem Betrachtungsabstand von 30 cm und mehr zulässig.

Ich setze hier auf eine ausreichende Strahteilung. Ich hoffe, dass es keinen kräftigen Mittelstrahl (0-te Ordnung) gibt. Der m u s s abgedeckt werden!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von Caballero » Mi 22 Jan, 2014 8:50 pm

Merci noch mal an alle die mir geantwortet haben und mir geholfen haben die Sachlage besser einschätzen zu können.

Ich hab das was ekkard geschrieben hat nun nachvollzogen. Folgende Feststellungen habe ich gemacht.

Der Spektralbereich liegt innerhalb der 500-700nm. Bedingung also erfüllt.

Die diffusen Lichtreflexe haben an einer hellen Wand keinerlei Nachbilder ergeben. Ich hab versucht hier die Grenzen etwas zu beleuchten indem ich weißes Papier langsam näher Richtung Austritt der Optik gehalten habe um es dann diffus zu betrachten. Auch hier keinerlei Nachbilder, selbst dann nicht wenn ich nur bis 2 zähle, anstelle bis 5. Dabei habe ich bewusst die rotierende Scheibe angehalten und Einstellungen gesucht bei denen mir die Lichtleistung relativ konzentriert erschien. Denke mal die Bedingung ist somit auch erfüllt.

Bei einer hellen Allgemein-Beleuchtung, also wenn ich den Laser zugleich mit einem 40 Watt Halogenstrahler auf die gleiche Wand werfe ist davon kaum noch was zu erkennen. Im diffusen Bereich des Strahlers schon noch.

Alles in allem gibt mir das erst mal ein besseres Gefühl, so dass ich keinen Rundumschlag bez. des Gerätes machen muss. Ich versuche trotzdem das Gerät möglichst günstig zu platzieren.

Euch allen noch mal ein großes Dankeschön, eure Erfahrung und Einschätzung war für mich wichtig.

Gruß Andreas

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von ekkard » Do 23 Jan, 2014 12:02 am

Offenbar ist es so, dass die Strahlung durch die Kunststoffscheibe (Grating?) hinreichend im Raum verteilt wird. Nur - so etwas gehört unbedingt in die Dokumentation! (Es ist einfach an der Norm, anderen Vorschriften und an den Kunden(!) vorbei, ein solches Gerät ohne die Beschreibung der Sicherheitsmaßnahme und ihrem Erfolg - z. B. Mindestabstand? - auszuliefern).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von Caballero » Do 23 Jan, 2014 7:54 am

Hallo ekkard,

da stimme ich Dir zu 100% zu. Da passt eines nicht zum anderen. Auf das Gerät Klasse 3B zu schreiben ist schon o.k. Aber das gilt wohl vor allem dann wenn man es aufschrauben würde. Was im schlimmsten Fall tatsächlich vorne heraus kommt ist doch das was für den Kunden bzw. Betreiber wichtig wäre. Für mich gehört da ein dickes Schild drauf das besagt, dass das Gerät unter keinen Umständen geöffnet werden darf. Und in die Betriebsanleitung der Mindestabstand, der Streuwinkel, die maximal auftretende Strahlungsdichte in einem Referenzabstand. Ok, weiß jetzt nicht ob es diese Begriffe im Bereich Laser gibt, aber das wäre für mich verständlich, nachvollziehbar und würde mir gestatten die Sache realistisch einzuschätzen. Denn mal ehrlich, wie soll das ein Laserschutzbeauftragte tun ohne diese Angaben. Selbst wenn er das Meßgerät zückt gibt es die Gefahr, dass er irgend eine Stelle im Beam nicht geprüft bekommt, die Sache frei gibt und dann passiert was. Wer war dann schuld? Hier macht es sich der Hersteller einfach. Er schiebt die Verantwortung wo anders hin indem er einfach Klasse 3B drauf schreibt und damit immer fein raus ist.

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von undineSpektrum » Do 23 Jan, 2014 9:52 am

Hallo Caballero,

hab´ich auch mal so gesehen...

Aber die Klasse 3B steht wohl eher deshalb drauf ( zumindest ist das eine nachvollziehbare technische Argumentation für diese Beschriftung ) was im ungünstigsten Fall von dem Gerät zu erwarten ist... Betrachter / Meßblende von 7 mm Durchmesser direkt auf der Scheibe...
Im Normalbetrieb des Gerätes ist das dann selbstverständlich erheblich weniger.
Diese detaillierten Infos also welche Gefährdung und ob überhaupt gem. GZS/MZB ( Maximal zulässige Bestrahlungswerte ) gefährlich sind dann wirklich nur durch Messungen und / oder ggf. Strahldaten zu bestimmen... :)
Fakt ist jedenfalls dass aus dem Gerät insgesamt Strahlungsleistung von 100 mW austritt die dann allerdings - auf größere Raumbereiche verteilt wird.
Das meinte ekkard wohl auch mit der Aussage : (Zitat)
Zitat anfang:
"Ich setze hier auf eine ausreichende Strahlteilung"
Zitat Ende.
Wie Du ja gemerkt hast, ist die Beurteilung gerade von Geräten niedriger Leistungen manchmal etwas heikel...

Vielleicht mal als kleines "Off-Topic":

Ein solches Gerät wie Du es beschrieben hast wird häufig auch auf Weihnachtsmärkten betrieben - ich habe es gerade wieder in der Adventszeit auf dem Weihnachtsmarkt in einer großen, deutschen Universitätsstadt erlebt... und da sind hunderte von Besuchern mitten durch das Feld sich bewegender Punkte gelaufen... besonders abends wird´s da immer richtig voll... :)
Ich hab mir mal angesehen was das für ein Gerät ist ( gibt ja auch zugelassene Geräte mit Laserklasse 2 oder 2M ) : Das Gerät war so eingestuft wie Deines ... 100mW rot und 50 mW grün ... Schutzklasse 3B...
Auf sanfte Nachfrage an den Budenbesitzer ob er weiß was der da hängen hat ( vielleicht eventuell gefährlich ?... bzw. so nicht erlaubt ... ) habe ich dann erfahren das er die Geräte sogar verkauft hat... :wink:
Und wenn man dichter vor seinen Auslagen gestanden hat hat einem das Ding sogar ins Gesicht geleuchtet... aus etwa 20 cm Entfernung.

Wie schon gesagt - ist halt manchmal grenzwertig was gefährlich ist und was nicht... ich habe nichts dagegen unternommen, weil die Strahlungsleistung - so hoffte ich - durch die sich drehenden Effektgitter zumindest im Abstand des Publikumsverkehrs von seiner Bude ausreichend verteilt wurde, so dass die Grenzwerte vielleicht eingehalten werden. Bei Tageslicht war das entstehende Lichtspiel auch kaum noch zu erkennen...
da hat er es manchmal sogar ausgeschaltet. (War nicht zu sehen und wenig Leute auf dem Markt ... )

Das vielleicht mal so am Rande, was so vorkommt...

Grüße,

Undine

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von ekkard » Do 23 Jan, 2014 10:59 am

Es kann sogar sein, dass ein solches Gerät gerade eben aus der Klasse 2M heraus fällt, weil die Klassifizierungsmessungen in 7 bis 10 cm vor dem Gerät erfolgen. Schon bei 20 cm Entfernung bekommt das unbewaffnete Auge nur noch ca. 1/4 der Strahlungsleistung in 10 cm Abstand mit, was i. S. eines Treffers pro 0,25s völlig unbedenklich ist. Deswegen ist ja die schriftliche Dokumentation so wichtig. Wir hätten uns nämlich die ganze Unsicherheit und damit zusammen hängende Diskussion ersparen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von schobi » Do 23 Jan, 2014 11:14 am

Es geht hier um ein "Polarlicht".
Ich gehe stark davon aus dass damit der Effekt gemeint ist der auch als Schlierenglas oder Kathedralglas bekannt ist.
Also kein Grating mit nullter Ordnung.
Durch die unregelmäßige Hubbeloberfläche der Scheibe wird der Strahl so gebrochen, dass sich eine flächige Beleuchtung ergibt. Keine Einzelstrahlen, sondern Schlieren.
Der Abstand zwischen Schlierenglas und Austrittsscheibe am Gehäuse dürfte meiner Meinung nach ausreichen um das Ding sicher zu betreiben.

Es gibt diese Polarlicher aber teilweise auch noch in Kombination mit Sternenhimmel, der dann widerum per Grating erzeugt wird. Das ist dann unabhängig zu bewerten.
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von ekkard » Do 23 Jan, 2014 10:58 pm

schobi hat geschrieben:Es geht hier um ein "Polarlicht".
Uns bleibt ja im Moment nichts anderes übrig, als unseren "starken Vermutungen" zu glauben!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von Caballero » Fr 24 Jan, 2014 7:38 pm

Noch mal vielen Dank für die weiteren Erklärungen. Ich muss zugeben, selbst als Laserschutzbeauftragter hat man es wohl nicht gerade leicht wenn man derartige Geräte beurteilen muss. Ich denke selbst messtechnisch wird es nicht einfach sicher zu stellen ab welchem Abstand das Gerät unbedenklich ist. Da müsste ja die komplette abgestrahlte Fläche über die komplette Effektzeit vermessen werden.

Die Aussagen: >>Ich gehe stark davon aus dass damit der Effekt gemeint ist der auch als Schlierenglas oder Kathedralglas bekannt ist.
Also kein Grating mit nullter Ordnung.
Durch die unregelmäßige Hubbeloberfläche der Scheibe wird der Strahl so gebrochen, dass sich eine flächige Beleuchtung ergibt. Keine Einzelstrahlen, sondern Schlieren.<<

trifft jedenfalls vollständig zu. Es gibt keine einzelnen Lichtpunkte, es ist ein schlieriger bzw. flächiger Effekt. Bei Einzelstrahlen hätte ich sofort gemeutert, denn dann vermute ich auch immer eine rotierende Einheit die mal ausfallen kann bzw. Strahlen nullter Ordnung die sicherlich einer besseren Beurteilung bedürften.

Also wie gesagt, kein Sternenhimmel, wirklich nur ein flächiger Effekt.

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Re: Lasereffekt über Kunststoffscheibe

Beitrag von ekkard » Fr 24 Jan, 2014 10:45 pm

Ich sag jetzt nichts mehr dazu. ME können wir das Thema solange dicht machen, bis harte Fakten zu melden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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