Das oben erwähnte Personal kann man ja auch einweisen
Das ändert aber nichts an den Vorgaben deren BG...
Ich hab' da aber mal ne Preisfrage:
Wieviel Cateringunternehmen z.B. wissen im Vorfeld, dass auf den Veranstaltungen Lasershows gezeigt werden?
Wieviel davon veranlassen irgendetwas?
Wo kein Kläger, da kein Richter in den Fällen.
Aber - Wo ein Unfall, da ein Kläger und dann ne Menge Stress...
Daher - alle Vorschriften und BG-Empfehlungen auch auf privaten Veranstaltungen einhalten, dann bist Du u.U. auf einer kostenintensiven aber auch relativ sicheren Seite...
Was anderes darf man nicht empfehlen...