nein. es langt eben leider nicht nur "laserpointer" aus dem verkehr zu ziehen.
ein endverbraucher kann eben nicht unterscheiden ob ein laser mit schrittmotoren und 405nm gefährlich ist. "der ist doch so harmlos dunkel".
ständig wird hier über die billigen china büchsen gejammert....gewisswermasen ja zu recht.
leider jeder kann schnell ein gerät bei ebay direkt aus dem fernen osten ersteigern....ich sag nur "laser, stanzen....usw"
ABER: wie soll der zoll nun unterscheiden? woran kann er erkennen das du damit sorgfältig umgehst?
momentan ist die einzige möglichkeit den gewerbetreibenden vom endverbraucher zu unterscheiden. bei gewerbetreibenden ist auch eine andere gesetzesgrundlage vorhanden.