Ich würde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet würden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklärt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschäftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...
Welche Art von beschlagnahmen?Nichts für ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?
Wer hat die Befugnis sowas durchzuführen?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zuständige und befugte Amtsträger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).
Sonstige Sicherstellungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwälte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausführen (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), außer in den Fällen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO – dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).
In Fällen, in denen ein Befugnisträger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchführen kann, ist auch eine Delegierung der Durchführung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine Tür wird durch einen Schlüsseldienst geöffnet.
Du kannst also sagen was Du willst - die Zweifel an Deinen Aussagen sind z.T. nicht ganz unbegründet.
Zum Staatlichen Laserschutzbeauftragten... Hab ich z.B. auch nicht gehört.
Du hast dazu geschrieben, dass es einen 5-tägigen Kurs dazu gibt, wobei am Ende eine Prüfung abgelegt werden muss und dieser Kurs bezahlt wird.
Zur Klärung der Zweifel wäre es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen würdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...
Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenüber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklären.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiß, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???
Also klär uns jetzt bitte auf.
Ein weiteres Stillschweigen oder argumentationslosen Text würde ich jetzt als Eingeständniss dafür werten, dass Du uns z.T. Blödsinn erzählt hast.
Da Du ja hier nicht mehr mitliest, aber noch auf PN's reagieren möchtest, bekommst Du dass hier gleich noch als PN und würde eine Reaktion in Form eines Postings im thread erwarten.
Also was nun - Hose runterlassen oder Kopf in den Sand ?
