Laser und der Flugverkehr

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Moderator: Gooseman

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R3N3
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Laser und der Flugverkehr

Beitrag von R3N3 » Di 29 Aug, 2017 8:38 pm

Hallo zusammen...

Ich war etwas überrascht über die Passage
Kernforderung der Vereinigung Cockpit ist, dass leistungsstarke Laserpointer mit mehr als 500 Milliwatt unter das Waffengesetz gestellt werden. "Deren Besitz muss strafbar sein
aus dem Artikel http://www.tagesschau.de/inland/piloten-laser-101.html.

Ich hätte erwartet, dass die geforderte Grenze viel niedriger angesetzt wird. Ich will ja keine Grundsatzdiskussion auslösen, zumal es ja um POINTER geht und nicht um Projektoren oder Komponenten. Aber was genau ist aus Eurer Sicht eine "vernünftige" Grenze? Ich kann mit meinem Bastelprojekt und meinem Präsentationslaserpointerpowerpoint-Dings von Logitech weder Wirkung noch Reichweiten vernünfig einschätzen.

Ich weiß nur von Kollegen wie es tatsächlich ist und woran das Problem liegt, in einem Luftfahrzeug gelasert zu werden.

Liebe Grüße, Rainer

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Re: Laser und der Flugverkehr

Beitrag von VDX » Di 29 Aug, 2017 9:02 pm

Hi Rainer,

vom Gefühl her läge meine Grenze zwei Größenordnungen darunter :freak:

Viktor
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Re: Laser und der Flugverkehr

Beitrag von Hatschi » Mi 30 Aug, 2017 6:14 am

Halli Hallo

Und ich dachte wir hätten da schon ein Gesetz für Laserpointer!? :roll:

Hatschi

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R3N3
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Re: Laser und der Flugverkehr

Beitrag von R3N3 » Mi 30 Aug, 2017 8:33 am

Echt? Gibt's da schon was? :shock:

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JETS
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Re: Laser und der Flugverkehr

Beitrag von JETS » Mi 30 Aug, 2017 8:47 am

Der SZED Abstand für den Blendeffekt beträgt bei 0,5mrad rund 1500m - Näher kommt man wohl sowiso an kein fliegendes Fliegzeuch dran. Wirklich Gefährlich wird es dann erst unter 300m (NOHD) Das wäre dann aber auch schon echt Vorsätzlich. Außerdem kann wohl niemand nen Pointer so ruhig halten dass er lange genug eine 7mm Pupille trifft um ernsthaft Schaden anzurichten. Und die meisten Piloten - ja auch die im Pozileihubi - haben Schutzbrillen oder Visiere.
Ich glaube ja immernoch dass der ganze Hype Hausgemacht ist. Jedesmal wenn irgendwer nen Pointerbeam sieht, kommt es danach groß in der Presse um zu demonstrieren wie gefährlich das doch ist - was jedesmal noch mehr Trittbrettfahrer auf den Plan ruft die sich Wichtig machen wollen. In dem Fall würde wegschauen und einfach nicht beachten wohl die größte Wirkung erzielen.
Ja Laser können gefährlich sein (Schraubenzieher übrigens auch) aber es gibt auch sinnvolle ungefährlichere Anwendungen und es sollte in der Verantwortung der Nutzer liegen wie sie dieses "Werkzeug" einsetzen. Wer damit mist baut gehört entsprechned bestraft, aber man braucht es nicht jedesmal an die große Glocke zu hängen damit jeder Pfosten meint auch mal diesen "Nervenkitzel" ausprobieren zu müssen.
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Re: Laser und der Flugverkehr

Beitrag von R3N3 » Mi 30 Aug, 2017 9:30 am

Ja da hast Du recht. Ich vermute auch, wenn man nicht immer wöchentlich wiederholend "Werbung für Missbrauch von Pointern" macht, dann bleibt es bei Einzelfällen. Ich denke da ändert auch ein Gesetz nix dran, egal auf welcher Grundlage. Mich wundert eben nur wie man auf die Grenze von 500mW kommt, also ob es dazu belastbare Daten gibt (z.B "9 von 10 Tätern die gefasst wurden, nutzten Pointer mit Stärken über 500mW") oder ob das so eine Art Willkürentscheidung ist.

LG, Rainer

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Re: Laser und der Flugverkehr

Beitrag von mR.Os » Mi 30 Aug, 2017 9:58 am

Das Problem bei mit den Laserpointern und Flugzeugen ist ja nicht die Augenschädigung sondern die Blendung. Meistens macht man das ja dann doch im dunkeln und die an die Nachtsicht adaptierten Piloten sehen dann erst mal nichts ... würde ich leicht uncool finden wenn ich da im Flugzeug sitze.

Und zum Verbot des Verkaufs von Pointern ab Klasse 3 spuckte Google das hier aus:
http://www.refrago.de/Darf_man_in_Deutschland_einen_Laserpointer_besitzen_und_ist_es_strafbar_damit_andere_zu_blenden.frage156.html hat geschrieben:[...] Denn nach § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden. Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, ist der Verkauf des Produkts in Deutschland verboten. Dies gilt für alle Laserpointer, die eine höhere Leistung als 1mW besitzen, also für die Klassen 3R bis 4. Demnach darf in Deutschland nur mit Lasermarkern der Klassen 1 bis 2M gehandelt werden.
Beste Grüße
Andreas

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Re: Laser und der Flugverkehr

Beitrag von tracky » Mi 30 Aug, 2017 10:25 am

Bezüglich Blendung gab es mal ein Video im Netz, wo allein der "Aufschlag" des Spots im Cockpit reichte extreme Blendeffekte zu erzielen. Desweiteren kommt ja auch noch der Effekt des Erschreckens mit dazu. Pilot im Landeanflug manuell, verreissen der Steuerung als Folge.....
Cockpitscheiben sollten/sind auch beschichtet, um auch externe Strahlung zu unterdrücken. Egal wie man es betrachtet, wer mutwillig einen Pointer auf ein Flugobjekt richtet, handelt vorsätzlich und im Besitz seiner "geistigen" Kräfte. Man denke nur an sich selbst, was mit Einem passiert, wenn die Polizei nachts auf der Autobahn einen frontalen Blitz startet. Sekundenlang ist man nicht mehr in der Lage vernünftig zu schauen. Kommen jetzt noch Umwelteinflüsse, wie Nebel, Regen ect. dazu, wird dieser Effekt sogar noch verstärkt. Wir sollten uns hier nicht über Divergenz und Leistung eines Pointers einen Kopf machen, eher über die Umstände, warum es immer noch Leute gibt, die solche unnützen Dinge sich anschaffen, um mal eben mit der Umwelt zu "spielen"!
Pointer sind optische "Zeigestöcke" für Indoor Anwendungen auf Tafeln, Leinwände ect.
Sie haben im Freinen nicht zu suchen! Basta!
Wer dagegen verstößt muss eben mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen! SELBA SCHULD!!!!
Gruß Sven

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Re: Laser und der Flugverkehr

Beitrag von JETS » Mi 30 Aug, 2017 11:17 am

Im Video sieht das aber natürlich viel wilder aus wenn der Beam über eine 10cm große Linse einer hochempfindlichen Fernsehkamera huscht als wenn er knapp an einer kleinen Pupille vorbeiflitzt. Und selbst da tut sich in der kurzen Zeit nicht so viel wie z.B. bei einem Auto im Berufsverkehr in der gleichen Zeit. Wenn Piloten bei einem kurzen Lichtblitz schon so das Ruder verreißen würden, dass die Maschine nicht mehr gefangen werden kann müssten eigentlich Geschwindigkeitskontrollen auf Straßen schon längst verboten sein.
Aber ich gebe Dir recht, es sind nicht die "Werkzeuge", es sind die Idi0ten die selbige missbrauchen um sich auch mal wenigstens kurzzeitig wichtig zu machen.
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